BIBERACH — Den Eigen­be­trieb Wohnungs­wirt­schaft der Stadt Biber­ach erreich­ten vor Kurzem erfreu­li­che Nachrich­ten: Für das Bauvor­ha­ben „Altmann­weg 28 und 30“ im Bauge­biet Tauben­plätz­le in Biber­ach erhält der Eigen­be­trieb eine Förde­rung in Höhe von rund 3,1 Millio­nen Euro aus dem Wohnraum­för­de­rungs­pro­gramm Wohnungs­bau Baden-Württem­berg 2022 (Wohnungs­bau BW 2022). Die Gesamt­kos­ten inklu­si­ve Erschlie­ßungs­ar­bei­ten und Grund­stück liegen bei circa 5,1 Millio­nen Euro. 

Im Altmann­weg 28 und 30 sollen in naher Zukunft 18 öffent­lich geför­der­te Wohnun­gen mit jeweils 45 bis 92 Quadrat­me­ter Wohnflä­che entste­hen. Der Baube­ginn für das insge­samt rund 1.130 Quadrat­me­ter große Objekt, bestehend aus zwei Wohnge­bäu­den, ist auf Herbst 2023 angesetzt, die Fertig­stel­lung ist für Sommer 2025 geplant. 

Höhere Förder­mit­tel dank verzö­ger­ter Antragstellung 

Der Eigen­be­trieb Wohnungs­wirt­schaft hatte das Bauvor­ha­ben im Altmann­weg bereits im Wirtschafts­plan 2022 als Inves­ti­ti­ons­pro­jekt aufge­führt. Eigent­lich sollte der Gebäu­de­kom­plex im Herbst 2024 bezugs­fer­tig sein, bei einer Bauzeit von 1,5 Jahren. Mitte des Jahres 2022 bestan­den aller­dings noch Unklar­hei­ten bezüg­lich des Förde­rungs­pro­gramms, beispiels­wei­se, ob der Förder­topf nochmals aufge­stockt wird und ob sich an den Förder­kri­te­ri­en nochmals etwas ändert. Deshalb entschied sich der Eigen­be­trieb dazu, den Förder­an­trag erst Ende 2022, und nicht wie anfäng­lich geplant, Mitte 2022 einzu­rei­chen – das Ergeb­nis: eine höhere Förder­zu­sa­ge. „In den meisten Fällen sind Verzö­ge­run­gen bei Bauvor­ha­ben eher eine schlech­te Nachricht, dieses Mal aber nicht“, stellt Ralf Miller, Leiter des Eigen­be­triebs, zufrie­den fest. „Die Förde­rung von rund 3,1 Millio­nen Euro ist bei den deutlich gestie­ge­nen Baukos­ten eine grund­le­gen­de Voraus­set­zung, dass wir noch bezahl­ba­ren Wohnraum anbie­ten können. Das Projekt kann nun schnell Fahrt aufnehmen.“ 

Der Erhalt der Förder­mit­tel ist mit Krite­ri­en verbun­den, welche zwingend einzu­hal­ten sind. Die Stadt Biber­ach ist beispiels­wei­se verpflich­tet, den geför­der­ten Mietwohn­raum für mindes­tens 50 Jahre ab Baufer­tig­stel­lung in ihrem Eigen­tum zu halten. Zudem wird die Errei­chung des Neubau­stan­dards Plus als energe­ti­sche Mindest­an­for­de­rung der Gebäu­de vorausgesetzt. 

Schweid­nitz­al­lee 23 und 25 dient als Vorbild 

„Man muss das Rad nicht immer neu erfin­den“ – Dieses Motto trifft auf das Bauvor­ha­ben im Altmann­weg voll und ganz zu. Anstatt ein neues Gebäu­de zu entwer­fen, wird das Objekt aus der Schweid­nitz­al­lee 23 und 25 in Biber­ach erneut umgesetzt. „Das nahezu gleiche Bauwerk nochmals zu erstel­len, bietet einige Vortei­le“, betont Thomas Jäger vom Eigen­be­trieb. „Wir können die bestehen­den Planun­gen aus der Schweid­nitz­al­lee zu großen Teilen wieder­ver­wen­den und sparen dadurch nicht nur Zeit, sondern auch Kosten bei den Ingenieurleistungen“. 

Die beiden Wohnge­bäu­de werden auf einem Grund­stück mit einer Gesamt­flä­che von circa 1.778 Quadrat­me­ter errich­tet. Die 18 Wohnein­hei­ten teilen sich in sechs Ein-Zimmer-Wohnun­gen mit circa 42 Quadrat­me­tern; sechs Zwei-Zimmer-Wohnun­gen mit circa 60 Quadrat­me­tern; drei Drei-Zimmer-Wohnun­gen mit circa 75 Quadrat­me­tern und drei Vier-Zimmer-Wohnun­gen mit circa 90 Quadrat­me­tern auf. Zukünf­ti­ge Miete­rin­nen und Mieter zahlen zum jetzi­gen Stand eine durch­schnitt­li­che Kaltmie­te in Höhe von 8,80 Euro pro Quadrat­me­ter Wohnflä­che. Für die Energie­ver­sor­gung wurde eine Hybrid­lö­sung gewählt: Eine Wärme­pum­pe in Verbin­dung mit einer Photo­vol­ta­ik­an­la­ge deckt circa 80 Prozent der Heizlast ab. Eine Gasther­me unter­stützt die Warmwas­ser­be­rei­tung und fängt die Spitzen­las­ten ab. 

Die 18 Wohnein­hei­ten sind allesamt öffent­lich geför­der­te Wohnun­gen und damit Inhabe­rin­nen und Inhabern von Wohnbe­rech­ti­gungs­schei­nen vorbe­hal­ten, also Einzel­per­so­nen und Famili­en, die unter bestimm­ten Einkom­mens­gren­zen liegen. Perso­nen, die in Biber­ach oder den Biber­acher Ortstei­len wohnen, können einen Wohnbe­rech­ti­gungs­schein beim Amt für Liegen­schaf­ten und Wirtschafts­för­de­rung der Stadt Biber­ach beantra­gen. Dafür müssen unter­schied­li­che Voraus­set­zun­gen erfüllt werden. Weite­re Auskünf­te zum Wohnbe­rech­ti­gungs­schein sind bei Claudia Schmid unter Telefon 07351/51–463 erhältlich.