Wie geht es weiter mit den neuen Raser-Regeln, die wegen eines Formfeh­lers außer Vollzug gesetzt wurden? Bund und Länder konnten sich jeden­falls bei ihren Beratun­gen am Donners­tag nicht auf eine gemein­sa­me Linie einigen.

Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um sprach sich nach einer Schalt­kon­fe­renz auf Ebene der Staats­se­kre­tä­re von Bund und Ländern erneut für eine zügige Lösung aus, damit Klarheit für die Verkehrs­teil­neh­mer herrscht.

Bund und Länder hätten unter anderem über die Frage der Verhält­nis­mä­ßig­keit von Fahrver­bo­ten bei einma­li­gen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen von 21 km/h inner­orts und 26 km/h außer­orts disku­tiert, so das Bundesverkehrsministerium.

Nur eine verhält­nis­mä­ßi­ge und damit rechts­si­che­re Regelung bei Fahrver­bo­ten sei im Sinne der Autofah­rer, der Behör­den und der Gerich­te, so Verkehrs­staats­se­kre­tä­rin Tamara Zieschang. «Das “schar­fe Schwert” eines Fahrver­bo­tes soll – so steht es im Straßen­ver­kehrs­ge­setz — nur bei grober oder beharr­li­cher Verlet­zung der Pflich­ten angewen­det werden.»

Wegen eines Formfeh­lers waren neue Bußgeld­re­geln außer Vollzug gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härte­re Strafen bei zu schnel­lem Fahren.

Umstrit­ten ist nun, ob zunächst nur der Formfeh­ler korri­giert werden soll, das wollen die Grünen — oder ob auch die härte­ren Strafen für Raser abgemil­dert werden sollen. Das wollen vor allem unions­ge­führ­te Länder sowie Bundes­ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er (CSU). Sie sehen die neuen Fahrver­bots­re­geln als unver­hält­nis­mä­ßig an.

Eine Lösung wird bis zur nächs­ten Sitzung des Bundes­rats am 18. Septem­ber angestrebt. Bei dem Streit geht es um Änderun­gen der Straßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) und des Bußgeld­ka­ta­logs, die unter anderem einen Monat Fahrver­bot bei deutlich gerin­ge­ren Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen als bisher vorsehen.

Inner­orts reichen demnach 21 Kilome­ter pro Stunde mehr als erlaubt, um bereits bei einem einma­li­gen Verstoß einen Monat Fahrver­bot zu kassie­ren. Außer­orts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führer­schein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Der Kompro­miss­vor­schlag des Bundes sieht vor, die Geschwin­dig­keits­gren­zen beizu­be­hal­ten — die Sanktio­nen aber zu entschärfen.