Bad Kissingen — Nach Auffassung des Schöffengerichts hat sich ein 43-jähriger Geistlicher vor etwa zehn Jahren in zwei Fällen an einer damals Zwölfjährigen vergangen.
Allerdings ist dies ein besonderer Fall. Die Süddeutsche Zeitung schreibt, das damals zwölfjährige Mädchen habe sich in den über 20 Jahre älteren Pfarrer verliebt, was diese auch vor Gericht bestätigt. Der Geistliche habe die Annäherungsversuche des Mädchens anfangs zurückgewiesen, im Jahr 2010 sei es aber zu Intimitäten gekommen.Das Schöffengericht verurteilte ihn dafür wegen sexuellem Kindesmissbrauch zu einem Jahr und vier Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgelegt; zudem muss der Mann 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 8 Js 1298/19).
Der Pfarrer bestreitet die Vorwürfe und will mit der Ministrantin erst nach deren 18. Geburtstag intim gewesen sein. Vor einem Jahr habe er die Beziehung dann wegen seines schlechten Gewissens beendet, schließlich muss er als Priester zölibatär leben. Dem Deutschen ist bis zur Klärung des Sachverhaltes die Ausübung des priesterlichen Dienstes durch den Würzburger Bischof Franz Jung verboten. Ob er sein Priesteramt dauerhaft abgeben muss, wird die Kirche entscheiden. Derzeit laufen noch Voruntersuchungen — das letzte Wort hat der Papst.