Sigmaringen — Am Freitagabend führten Einsatzkräfte der Verkehrsdienst-Außenstelle Sigmaringen mit Unterstützung von Beamten des Polizeireviers Sigmaringen und der Polizeihundeführer im Stadtgebiet Sigmaringen Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Tuning- und Poserszene durch. Im Zeitraum zwischen 18.30 Uhr und 22.45 Uhr wurden dabei etwa 15 der Szene zuzurechnende Fahrzeuge kontrolliert.
Der 40-jährige Fahrer eines Chevrolet Camaro wurde gegen 19.30 Uhr von einer Zivilstreife dabei beobachtet, wie er zunächst mit auffallend lautem Auspuffgeräusch durch die Innenstadt fuhr, dieses jedoch plötzlich während der Fahrt deutlich abnahm, als das Fahrzeug einen Streifenwagen passierte. Nachdem das Geräusch danach wieder erkennbar lauter wurde, wurde der Wagen angehalten und kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten und ein hinzugezogener Kfz-Sachverständiger fest, dass an dem Chevrolet eine nicht serienmäßige Klappenauspuffanlage verbaut war und die Auspuffklappe über einen Schalter manuell verstellt werden konnte, um den Sound zu verändern. Eine Standgeräuschmessung ergab bei geöffneter Klappe einen deutlich über dem zulässigen Grenzwert liegenden Dezibel-Wert. Durch die bauliche Veränderung erlosch zudem die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Gegen den 40-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weiterhin wird er mutmaßlich auch für die Gebühren des Kfz-Sachverständigen aufkommen müssen.
Gegen 22 Uhr wurde ein junger Mann mit seinem “frisierten” Auto auf einem Parkplatz überprüft. Der Pkw-Lenker hatte nicht nur eine neue Fahrwerksfeder und Distanzscheiben verbaut, sondern sein Auto auch mit einer neuen Rad- und Reifenkombination versehen. Dabei streiften die Reifen erkennbar an der Innenseite des Radkastens. Ferner versetzte der 25-Jährige die Motorhaube durch sogenannte Stancer nach oben, wodurch im Falle eines Zusammenstoßes ein Fußgängerschutz nicht mehr gewährleistet ist. Mit dem Einbau eines neuen Luftfilters in Verbindung mit einem neuen Endschalldämpfer erzeugte das Fahrzeug überdies einen zu hohen Geräuschpegel. Für die gesamten Veränderungen und die im Auto verbauten Hosenträgergurte konnte der junge Mann keinen Nachweis der Zulässigkeit erbringen. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und zeigten den Autofahrer an, da durch die Manipulationen an seinem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen war.
Insgesamt wurden im Rahmen der Schwerpunktkontrolle vier Verstöße festgestellt, von denen drei jeweils zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betroffenen Fahrzeugs führten.