Eine andere Jugendkammer muss darüber nun neu befinden und unter anderem klären, inwieweit der Mann rückfallgefährdet ist. Beim ersten Prozess vor vier Jahren hatte ein Sachverständiger ihm wenig Einsichtsfähigkeit und Willen zur Veränderung bescheinigt. Eine Entscheidung wird für den 21. November erwartet.
Der inzwischen 38 Jahre alte Mann war wegen Missbrauchs von über 30 Mädchen im Alter zwischen vier und zwölf Jahren schuldig gesprochen worden. Er nötigte die Kinder, verletzte sie grob im Intimbereich und bedrohte zwei Opfer sogar mit dem Tod, sollten sie nicht schweigen. Die mehr als 130 Taten geschahen während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen und wurden zum Teil von ihm gefilmt.
Die Verbrechen hatte er zu bagatellisieren versucht und zum Teil — trotz der Aufnahmen, die auch ihn zeigten — abgestritten. Das Landgericht hatte dies 2018 als Zeichen seiner Gefährlichkeit gewertet und die Sicherungsverwahrung damit begründet. Der BGH sah darin aber zulässiges Verteidigungsverhalten.
Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung ihrer Haft als gefährlich gelten.