Die nächs­te deutsche Metro­po­le reißt den kriti­schen Corona-Warnwert von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner in sieben Tagen: München überschrei­tet den Wert bereits das zweite Mal inner­halb weniger Wochen. Auch Duisburg meldet Infek­ti­ons­wer­te im roten Bereich.

Wie aus den Angaben des Robert Koch-Insti­tuts vom Montag­mor­gen hervor­geht, liegt der Wert in München bei 50,6, in Duisburg bei 50,1 (Daten­stand 12.10., 0.00 Uhr).

Auch die Landkrei­se Regen und Fürsten­feld­bruck sowie die Städte Memmin­gen und Rosen­heim in Bayern überstei­gen derzeit den kriti­schen Wert. Seit Beginn der Corona-Krise haben die Gesund­heits­äm­ter laut RKI in der Landes­haupt­stadt München 12.592 nachge­wie­se­ne Infek­tio­nen mit dem Virus Sars-CoV‑2 gemeldet.

München hatte bereits den Corona-Warnwert überschrit­ten und in der Folge verschärf­te Corona-Regeln umgesetzt. Der Stadt zufol­ge bleiben bis einschließ­lich Donners­tag Treffen im priva­ten und öffent­li­chen Raum sowie in der Gastro­no­mie nur in Gruppen von maximal zehn Perso­nen gestat­tet. Bei Veran­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen, wie Hochzei­ten oder Geburts­ta­gen, gilt eine Obergren­ze von 25 Teilneh­mern. Im Zuge der Verschär­fung war auch der Alkohol­kon­sum einge­schränkt worden.

In Duisburg haben die Gesund­heits­äm­ter seit Beginn der Corona-Krise 3251 nachweis­li­che Infek­tio­nen mit dem Virus Sars-CoV‑2 gemel­det. Am Sonntag hatte Nordrhein-Westfa­lens Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet (CDU) einheit­li­che Einschrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens in Corona-Hotspots angekün­digt. Sobald ein Kreis oder eine kreis­freie Stadt in NRW die Grenze von 50 Neuan­ste­ckun­gen pro 100.000 Einwoh­ner in sieben Tagen überschrei­te, sollen sich dort nur noch bis zu fünf Perso­nen aus verschie­de­nen Haushal­ten in der Öffent­lich­keit treffen dürfen. Außer­dem sollen in diesem Fall Öffnungs­zei­ten von Kneipen und Restau­rants einge­schränkt werden. Für öffent­li­che Veran­stal­tun­gen sollen stren­ge­re Obergren­zen für die Teilneh­mer­zahl gelten. Für Feiern in priva­ten Räumen soll die Teilneh­mer­zahl dann auf 25 begrenzt werden.