Die Länder haben ein Auge darauf, ob priva­te TV-Konzer­ne in Deutsch­land mit ihren Program­men zu viele Zuschau­er­an­tei­le haben und es die mögli­che Gefahr von zuviel Meinungs­macht gibt. Doch diese Struk­tur gilt als veral­tet — viele wollen sie aufbrechen.

In der Rundfunk­kom­mis­si­on der Länder sei eine Arbeits­grup­pe einge­setzt worden, die Vorschlä­ge erarbei­ten soll, sagte die rhein­land-pfälzi­sche Medien­staats­se­kre­tä­rin Heike Raab der Deutschen Presse-Agentur.

Die SPD-Politi­ke­rin beton­te: «Wir Länder haben schon ein paar Mal versucht, das Medien­kon­zen­tra­ti­ons­recht anzufas­sen. Wir halten es für dringend renovie­rungs­be­dürf­tig.» Seit rund 20 Jahren sei nichts mehr wesent­lich geändert worden. «Es hat bisher eine sehr fernseh­zen­trier­te Sicht.» Inzwi­schen habe man aber eine konver­gen­te Medien­welt — also das Zusam­men­wach­sen von Mediensparten.

Medien­po­li­tik ist Länder­sa­che, Rhein­land-Pfalz koordi­niert die Rundfunk­an­ge­le­gen­hei­ten. Hierzu­lan­de haben gemäß Rundfunk­staats­ver­trag die unabhän­gi­gen Landes­me­di­en­an­stal­ten die Aufga­be, priva­te TV-Unter­neh­men auf mögli­che Meinungs­macht zu überprü­fen, wenn diese zum Beispiel einen bestimm­ten Zuschau­er­an­teil überschrei­ten. Dann können die Medien­an­stal­ten verbie­ten, dass weite­re TV-Program­me zugelas­sen werden. Auch Zukäu­fe haben die Anstal­ten dann im Blick. Das Ganze soll zur Meinungs­viel­falt in Deutsch­land beitragen.

Im neuen Medien­staats­ver­trag, der Rundfunk-Regeln festlegt, demnächst in Kraft treten soll und auch Platt­for­men einbin­det, ist eine Proto­kol­lerklä­rung zur Medien­kon­zen­tra­ti­on angehängt: «Die Länder setzen sich für ein zukunfts­fä­hi­ges Medien­kon­zen­tra­ti­ons­recht ein. Dieses muss den real bestehen­den Gefah­ren für die Meinungs­viel­falt wirksam begeg­nen können.» Ein refor­mier­tes Medien­kon­zen­tra­ti­ons­recht müsse angesichts der Öffnung der Medien­märk­te in den letzten Jahren «daher alle medien­re­le­van­ten Märkte in den Blick nehmen».

Auch die Bayeri­sche Landes­zen­tra­le für neue Medien (BLM) macht sich für ein neues Medien­kon­zen­tra­ti­ons­recht stark. «Man kann Vielfalts­kon­trol­le und Konzen­tra­ti­ons­kon­trol­le nicht mehr allein am Fernseh­kon­sum festma­chen», sagte BLM-Präsi­dent Siegfried Schnei­der der dpa. Die Digita­li­sie­rung umfas­se alle Medien­gat­tun­gen. Er forder­te ein Gesamt­markt­mo­dell, das neue Angebots- und Macht­struk­tu­ren sowie deren Bedeu­tung für die Meinungs­bil­dung und Meinungs­viel­falt in den Blick nimmt.

Neben dem Fernseh­markt müsse auch die Relevanz aller klassi­schen Medien wie Zeitun­gen, Zeitschrif­ten, Hörfunk und Inter­net in Entschei­dun­gen einbe­zo­gen sein, beton­te Schnei­der. Zudem müsse man sich auch mit dem Einfluss von Suchma­schi­nen, Video­platt­for­men und Sozia­len Netzwer­ken auf die Meinungs­bil­dung befas­sen. Spezi­ell dazu laufe auch ein Forschungs­pro­jekt am Bayeri­schen Forschungs­in­sti­tut für Digita­le Trans­for­ma­ti­on, an dem sich die BLM beteilige.

Im aktuel­len Vielfalts­be­richt der Landes­me­di­en­an­stal­ten heißt es zudem: «In der jetzi­gen Ausge­stal­tung hat das gelten­de Recht auf die zuneh­men­de Meinungs­bil­dungs­re­le­vanz von Platt­for­men und globa­len Playern keine Antworten.»