Muss Alfons Schuh­beck ins Gefäng­nis oder nicht? Geht es nach dem Landge­richt München I, müsste er wegen Steuer­hin­ter­zie­hung in Millio­nen­hö­he in den Knast. Doch es gibt noch eine Hoffnung.

Star-Koch Alfons Schuh­beck sieht an diesem Donners­tag­mor­gen mitge­nom­men aus. Unter den Augen dunkle Ringe, die Bewegun­gen fahrig, der Blick nervös. Kein Wunder, ist es doch der letzte Tag seines Straf­ver­fah­rens wegen Steuer­hin­ter­zie­hung in Höhe von mehr als zwei Millio­nen Euro. Am Nachmit­tag bestä­tig­ten sich die Befürch­tun­gen des 73-Jähri­gen: Das Landge­richt München I verur­teil­te ihn zu einer Freiheits­stra­fe von drei Jahren und zwei Monaten. Keine Bewäh­rung, wie seine Anwäl­te zuvor in ihren Plädoy­ers gefor­dert hatten. Zudem ordne­te das Gericht die Einzie­hung von rund 1,2 Millio­nen Euro an.

Die Vorsit­zen­de Richte­rin Andrea Wagner beschei­nig­te dem auch aus Fernseh­sen­dun­gen bekann­ten Schuh­beck eine hohe krimi­nel­le Energie, mit der er zwischen 2009 und 2015 rund 2,2 Millio­nen Euro Steuer­gel­der hinter­zo­gen haben soll. Im Lokal «Orlan­do» seien durch­schnitt­lich 600 bis 700 Euro pro Tag verschwun­den, sagte die Richte­rin. In den «Südti­ro­ler Stuben» fehlten dagegen Rechnun­gen. Durch Manipu­la­tio­nen seien einzel­ne Rechnungs­num­mern verschwunden.

Bei seinen Taten nutzte Schuh­beck auch ein Compu­ter­pro­gramm, dessen Schöp­fer ebenfalls vor Gericht stand. Der Mitan­ge­klag­te wurde wegen Beihil­fe zur Steuer­hin­ter­zie­hung verur­teilt — und akzep­tier­te die Bewäh­rungs­stra­fe von einem Jahr, ebenso wie die Staatsanwaltschaft.

Ob Schuh­beck in Revisi­on geht, ist dagegen noch unklar, auch die Staats­an­wäl­tin, die vier Jahre und zwei Monate gefor­dert hatte, hielt sich diesen Schritt noch offen. «Herr Alfons Schuh­beck hat im Prozess Verant­wor­tung übernom­men und ein umfas­sen­des Geständ­nis abgelegt», teilten seine Anwäl­te mit. Man werde das Urteil nun prüfen und mit ihm entschei­den, ob man Rechts­mit­tel einle­gen werde.

Schuh­beck selbst hatte sich in der Tat am Ende des Verfah­rens noch mal reuig gezeigt. «Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe», sagte er im letzten Wort. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versu­chen, den Schaden wieder gutzu­ma­chen und die Verant­wor­tung für sein Handeln zu übernehmen.

Bis kurz vor der Urteils­ver­kün­dung hatten Schuh­becks Anwäl­te versucht, einen Inves­tor zu errei­chen, der eigent­lich verspro­chen hatte, die millio­nen­schwe­re Wieder­gut­ma­chung des Schadens für Schuh­beck zu überneh­men. Eine Tatsa­che, die sich positiv auf die Straf­zu­mes­sung hätte auswir­ken können. Doch das Geld kam nicht an.

Statt­des­sen verwie­sen die Vertei­di­ger auf die Lebens­leis­tung ihres Mandan­ten. Er sei ein begna­de­ter Koch und unver­gleich­li­cher Meister im Umgang mit Gewür­zen. «Das hat den Herrn Schuh­beck umgetrie­ben», sagte der Vertei­di­ger Sascha König. Die kaufmän­ni­sche Seite habe er dabei völlig verges­sen, statt­des­sen habe er immer nur Geschäf­te, Restau­rants oder Gewürz­lä­den eröff­net. «Daran ist er letzten Endes geschei­tert», sagte der Jurist. «Ich stehe vor den Trümmern meines Lebens­wer­kes», hatte es Schuh­beck am zweiten Prozess­tag in seinem Geständ­nis formu­liert. «Wenn ich es ungesche­hen machen könnte, würde ich es sofort tun.»

Fehlen­de kaufmän­ni­sche Fähig­kei­ten rechne­te die Richte­rin Schuh­beck nicht an. «Der Griff in die Kasse hat nie etwas mit einem kaufmän­ni­schen Fehler zu tun», sagte sie in der Urteils­be­grün­dung. Zudem sei der finan­zi­el­le Schaden sehr hoch, auf dem der Staat und damit auch die Bürger wohl sitzen­blie­ben. Es sei ihr deshalb nichts anderes möglich, als eine Haftstra­fe zu verhängen.

Schuh­becks Geständ­nis werte­te das Gericht als positiv — wenn auch mit Einschrän­kun­gen. Nach der umfas­sen­den Aussa­ge seines Mitge­klag­ten habe sich Schuh­beck veran­lasst gefühlt, seiner­seits ein Geständ­nis zu machen, um Bonus­punk­te zu sammeln, wie es die Richte­rin formulierte.

Aller­dings zeich­ne­te Wagner den Koch aber nicht nur als bösen Straf­tä­ter. Sie verlas in der Verhand­lung einen Brief, den Beschäf­tig­te Schuh­becks an das Gericht geschrie­ben hatten mit der Bitte, soweit wie möglich Milde walten zu lassen. Er sei zwar auch ein «harter Hund», wenn es etwa um den Service gehe, schrie­ben die Angestell­ten. Gleich­zei­tig habe er eine Engels­ge­duld und immer ein offenes Ohr. «Man konnte sich auf ihn verlas­sen. Nur ungern würden wir unseren Chef, unseren Alfons, verlieren.»

Eine Hoffnung, die sich nun womög­lich nicht erfül­len wird, auch wenn ein Haftan­tritt im Falle einer Revisi­on nicht so schnell erfol­gen dürfte. Ein paar Folgen bekommt Schuh­beck dennoch bereits zu spüren. So nahm der Bayeri­sche Rundfunk (BR) die Kochsen­dun­gen des Gastro­noms aus dem Programm, einen Tag nach seinem ersten Geständ­nis Anfang Oktober. Aktuell seien keine weite­ren Produk­tio­nen geplant, hieß es vom BR. Zudem hatte Schuh­beck schon vergan­ge­nes Jahr Insol­venz für seine Betrie­be angemel­det, wenngleich sich bald darauf Inves­to­ren seines Imperi­ums anneh­men wollten.