BIBERACH — Im Bereich des Biber­acher Busbahn­hofs gilt seit dem 1. Juli ein Alkohol­kon­sum­ver­bot. Vor Kurzem wurden vom städti­schen Baube­triebs­amt entspre­chen­de Schil­der angebracht, die auf das Verbot hinweisen.

Das Verbot wurde im Juni vom Biber­acher Gemein­de­rat beschlos­sen. Die Stadt reagiert mit dieser zunächst bis 31. Oktober befris­te­ten Maßnah­me auf die negati­ven Entwick­lun­gen rund um den ZOB und den benach­bar­ten Lebens­mit­tel­markt. Seit 2018 hat sich die Zahl der Straf­ta­ten in diesem Bereich nahezu verdop­pelt. Knapp sechs Prozent der Straf­ta­ten (Alkohol, Drogen, Vanda­lis­mus) im Stadt­ge­biet spielen sich dort ab. 

Das Alkohol­kon­sum­ver­bot gilt montags bis samstags von 16 bis 24 Uhr am Rewe-Vorplatz (Eisen­bahn­stra­ße 9, Ulmer-Tor-Straße), im ZOB-Bereich sowie im Bereich der Bahngleis-Unter­füh­rung zwischen Eisen­bahn­stra­ße und Freibur­ger Straße. Verstö­ße gegen das Verbot stellen Ordnungs­wid­rig­kei­ten dar und können ein Bußgeld nach sich ziehen.