BIBERACH — Im Bereich des Biberacher Busbahnhofs gilt seit dem 1. Juli ein Alkoholkonsumverbot. Vor Kurzem wurden vom städtischen Baubetriebsamt entsprechende Schilder angebracht, die auf das Verbot hinweisen.
Das Verbot wurde im Juni vom Biberacher Gemeinderat beschlossen. Die Stadt reagiert mit dieser zunächst bis 31. Oktober befristeten Maßnahme auf die negativen Entwicklungen rund um den ZOB und den benachbarten Lebensmittelmarkt. Seit 2018 hat sich die Zahl der Straftaten in diesem Bereich nahezu verdoppelt. Knapp sechs Prozent der Straftaten (Alkohol, Drogen, Vandalismus) im Stadtgebiet spielen sich dort ab.
Das Alkoholkonsumverbot gilt montags bis samstags von 16 bis 24 Uhr am Rewe-Vorplatz (Eisenbahnstraße 9, Ulmer-Tor-Straße), im ZOB-Bereich sowie im Bereich der Bahngleis-Unterführung zwischen Eisenbahnstraße und Freiburger Straße. Verstöße gegen das Verbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können ein Bußgeld nach sich ziehen.