BERLIN (dpa) — Mitte Mai beschließt der Haushalts­aus­schuss die Abwick­lung des Büros des Altkanz­lers. Doch dieser hat noch offene Fragen und will dies nicht ungeprüft hinnehmen.

Gerhard Schrö­der (SPD) wehrt sich gegen die vom Haushalts­aus­schuss des Bundes­ta­ges beschlos­se­ne Strei­chung seiner Altkanzler-Privilegien.

In einem Schrei­ben an den Gremi­ums­vor­sit­zen­den Helge Braun (CDU) forder­te Schrö­ders Anwalt, diesem einen «prüffä­hi­gen- und damit rechts­mit­tel­fä­hi­gen Bescheid» zuzustel­len. Das Schrei­ben lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatten das Nachrich­ten­por­tal «The Pioneer», die «Bild» und die «Süddeut­sche Zeitung» darüber berichtet.

In dem Schrei­ben heißt es, der Altkanz­ler habe «über die Medien» erfah­ren, dass sein Büro «ruhend gestellt» werden solle und «die dem Büro zugeord­ne­ten Stellen “abgewi­ckelt” werden sollen». Und weiter: «Dieser Entschei­dung liege die Feststel­lung zugrun­de, dass er keine “fortwir­ken­den Verpflich­tun­gen aus dem Amt” mehr wahrneh­me.» Diese Feststel­lung werde nicht näher begrün­det. «Dies mag daran liegen, dass für den Entzug dieser “Privi­le­gi­en” tatsäch­lich ein anderer Grund verant­wort­lich war und ist, der aber nicht weiter angespro­chen werden sollte. Den “Gazet­ten” ist aber auch nicht zu entneh­men, was der Haushalts­aus­schuss eigent­lich unter den “fortwir­ken­den Verpflich­tun­gen aus dem Amt” versteht.» Weiter heißt es: «Ein wie den Medien zu entneh­men­der Beschluss des Haushalts­aus­schus­ses ist evident rechts- und verfassungswidrig.»

Schrö­der wegen Verbin­dung nach Russland unter Druck

Eine gericht­li­che Klärung stehe «trotz der mittler­wei­le nicht mehr hinnehm­ba­ren öffent­li­chen “Hetzjagd”» nicht «an vorders­ter Front». Der Anwalt würde «sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehm­ba­re Regelung “auf Augen­hö­he” errei­chen zu können».

Schrö­der, langjäh­ri­ger Freund des russi­schen Präsi­den­ten Wladi­mir Putin, stand wegen seiner Verbin­dun­gen nach Russland immer wieder unter Druck. Nach dem russi­schen Angriff auf die Ukrai­ne nahm dieser weiter zu. Es wurden mehre­re Anträ­ge zum Partei­aus­schluss gestellt.

Mitte Mai hatte der Haushalts­aus­schuss für die Abwick­lung des Altkanz­ler-Büros votiert. Für Perso­nal­aus­ga­ben in Schrö­ders Büro waren im vergan­ge­nen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staats­kas­se geflos­sen. Anrecht auf ein Ruhege­halt und auf Perso­nen­schutz hat der frühe­re Kanzler dem Ausschuss­be­schluss zufol­ge aber weiterhin.