STUTTGART (dpa/lsw) — Ukrai­ne-Krieg, Energie­kri­se, Infla­ti­on: Wirtschaft und Verbrau­cher sind mit zahlrei­chen Risiken konfron­tiert. Die Unsicher­hei­ten schla­gen sich inzwi­schen auch auf dem Arbeits­markt nieder.

Die Zahl der Arbeits­lo­sen in Baden-Württem­berg ist im Juli weiter gestie­gen. Grund dafür sind unter anderem Flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne, die bereits seit dem Vormo­nat in die Statis­tik einge­hen, wie die Regio­nal­di­rek­ti­on der Arbeits­agen­tur am Freitag in Stutt­gart berichtete.

Im Juli waren im Südwes­ten fast 226.900 Menschen arbeits­los gemel­det, rund 7 900 mehr als im Vormo­nat. Die Arbeits­lo­sen­quo­te stieg im Vormo­nats­ver­gleich um 0,1 Punkte auf nun 3,6 Prozent. Im Juni 2021 hatte sie noch 3,8 Prozent betra­gen. Stich­tag für die Erhebung der Daten war der 12. Juli.

Die Zahl der Menschen ohne Job sei zum einen wegen der weite­ren Übernah­me von ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten in die Grund­si­che­rung gestie­gen, sagte der regio­na­le Arbeits­agen­tur­chef Chris­ti­an Rauch. «Zum anderen lässt sich der Anstieg in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung auf die bestehen­den Unsicher­hei­ten in der Wirtschaft zurückführen.»

Die Ukrai­ne-Flücht­lin­ge werden nicht mehr nach dem Asylbe­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, sondern im Sozial­ge­setz­buch (SGB) II erfasst, also als Hartz-IV-Empfän­ger. Damit gehen sie auch in die Arbeits­lo­sen­sta­tis­tik ein und können nach Einschät­zung der Arbeits­agen­tur leich­ter quali­fi­ziert und vermit­telt werden.

Die regio­na­le Arbeits­agen­tur dämpf­te aber Erwar­tun­gen, wonach Kriegs­flücht­lin­ge nun rasch den Fachkräf­te­man­gel im Land ausbü­geln könnten. So seien unter anderem Sprach­kur­se und die Anerken­nung auslän­di­scher Berufs­ab­schlüs­se nötig, hatte es geheißen.

Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut sagte, eine mögli­che Verschär­fung der Gasman­gel­la­ge löse Risiken aus. «Sollte es soweit kommen, müssen wir mit einem massi­ven Einschnitt auf dem Arbeits­markt rechnen», warnte die CDU-Politi­ke­rin. Die Bundes­re­gie­rung müsse recht­zei­tig beim Kurzar­bei­ter­geld nachjus­tie­ren. «Die Erleich­te­run­gen, die bei der Corona-Krise sehr gut funktio­niert haben, müssen wieder aufge­legt werden», sagte Hoffmeis­ter-Kraut laut einer Mitteilung.

Auch der Wirtschafts­ver­band Unter­neh­mer Baden-Württem­berg pocht darauf, dass Unter­neh­men im Fall einer Gasman­gel­la­ge breit auf Kurzar­bei­ter­geld zurück­grei­fen können. Die Bundes­re­gie­rung müsse deshalb vorbeu­gen und unbüro­kra­ti­sche Bedin­gun­gen schaffen.