BIBERACH — Vergangene Woche wurden archäologische Grabungsarbeiten auf dem Grundstück an der Ecke Waldseer Straße/Kolpingstraße vorgenommen. Das Landesamt für Denkmalschutz vermutete auf dem Gelände Zeugnisse einer ehemaligen Hinrichtungsstätte. Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht auf dem Grundstück an der Ecke Waldseer Straße/Kolpingstraße ein Gebäude mit vorwiegender Nutzung für Dienstleistungszwecke vor. Um künftige Bauherren vor Bauverzögerungen zu bewahren, hatte sich die Stadt dazu entschieden, das Grundstück vor der Veräußerung untersuchen zu lassen. Grund ist die Vermutung einer ehemaligen Hinrichtungsstätte in diesem Bereich, das sogenannte „Kopfhaus“. Mögliche Funde hätten auf diese Weise in Ruhe gesichert werden können.
Tonscherben statt Knochen
Die Grabungsarbeiten brachten den Grundriss eines früheren Parkgeländes und Siedlungsspuren, wie Tonscherben, zum Vorschein. Hinweise auf das Kopfhaus oder menschliche Überreste konnten nicht gefunden werden. Damit erhärtet sich nun der Verdacht, dass sich das Kopfhaus direkt im Bereich der Verkehrsfläche der Waldseer Straße befunden haben könnte. Die archäologische Untersuchung wurde von Andreas Hanöffner und Lucie Siftar vom Archäologischen BaustellenService in Süddeutschland durchgeführt.
Blutsgerichtsbarkeit für Biberach
Im Jahr 1398 wurde der Stadt Biberach die Blutsgerichtsbarkeit verliehen und damit das Recht, Personen körperlich zu bestrafen und hinzurichten. Es gab zwei Richtstätten, die außerhalb der damaligen Stadtgrenzen lagen – den Galgen am Galgenberg und das Hochgericht („Kopfhaus“) im Bereich der Waldseer Straße. Je nachdem, ob die Straftäter zum Tod durch den Strang oder das Schwert verurteilt wurden, entschied sich, zu welcher der Hinrichtungsstätten sie geführt wurden. Das Kopfhaus wurde 1780 neu erbaut und schließlich 1811 beseitigt.