BIBERACH — Vergan­ge­ne Woche wurden archäo­lo­gi­sche Grabungs­ar­bei­ten auf dem Grund­stück an der Ecke Waldseer Straße/Kolpingstraße vorge­nom­men. Das Landes­amt für Denkmal­schutz vermu­te­te auf dem Gelän­de Zeugnis­se einer ehema­li­gen Hinrich­tungs­stät­te. Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt.

Der aktuel­le Bebau­ungs­plan sieht auf dem Grund­stück an der Ecke Waldseer Straße/Kolpingstraße ein Gebäu­de mit vorwie­gen­der Nutzung für Dienst­leis­tungs­zwe­cke vor. Um künfti­ge Bauher­ren vor Bauver­zö­ge­run­gen zu bewah­ren, hatte sich die Stadt dazu entschie­den, das Grund­stück vor der Veräu­ße­rung unter­su­chen zu lassen. Grund ist die Vermu­tung einer ehema­li­gen Hinrich­tungs­stät­te in diesem Bereich, das sogenann­te „Kopfhaus“. Mögli­che Funde hätten auf diese Weise in Ruhe gesichert werden können.

Tonscher­ben statt Knochen

Die Grabungs­ar­bei­ten brach­ten den Grund­riss eines frühe­ren Parkge­län­des und Siedlungs­spu­ren, wie Tonscher­ben, zum Vorschein. Hinwei­se auf das Kopfhaus oder mensch­li­che Überres­te konnten nicht gefun­den werden. Damit erhär­tet sich nun der Verdacht, dass sich das Kopfhaus direkt im Bereich der Verkehrs­flä­che der Waldseer Straße befun­den haben könnte. Die archäo­lo­gi­sche Unter­su­chung wurde von Andre­as Hanöff­ner und Lucie Siftar vom Archäo­lo­gi­schen Baustel­len­Ser­vice in Süddeutsch­land durchgeführt.

Bluts­ge­richts­bar­keit für Biberach

Im Jahr 1398 wurde der Stadt Biber­ach die Bluts­ge­richts­bar­keit verlie­hen und damit das Recht, Perso­nen körper­lich zu bestra­fen und hinzu­rich­ten. Es gab zwei Richt­stät­ten, die außer­halb der damali­gen Stadt­gren­zen lagen – den Galgen am Galgen­berg und das Hochge­richt („Kopfhaus“) im Bereich der Waldseer Straße. Je nachdem, ob die Straf­tä­ter zum Tod durch den Strang oder das Schwert verur­teilt wurden, entschied sich, zu welcher der Hinrich­tungs­stät­ten sie geführt wurden. Das Kopfhaus wurde 1780 neu erbaut und schließ­lich 1811 beseitigt.