BIBERACH – Vor dem Hinter­grund der Corona-Krise hat die Stadt­ver­wal­tung den Geltungs­be­reich von Innen­stadt­park­aus­wei­sen zunächst befris­tet bis 10. Januar ausge­wei­tet. Die ausge­wei­te­te Nutzungs­mög­lich­keit wird nun bis einschließ­lich 31. Januar verlängert. 

Bewoh­ner mit gülti­gem Bewoh­ner­park­aus­weis inner­halb des Innen­stadt­rings (Perso­nen mit dem Parkaus­weis: Altstadt, Braith­weg, Ehinger-Tor-Platz, Emmin­ger­gas­se, Engel­gas­se, Justi­nus-Heinrich-Knecht-Straße, Viehmarkt­stra­ße, Neue Gasse, Zwinger­gas­se, Weber­berg­gas­se) dürfen ihr Fahrzeug ganztä­gig auf Bewoh­ner­park­plät­ze sowie an den Parkschein­au­to­ma­ten parken, ohne hierfür einen Parkschein ziehen zu müssen. Ausge­nom­men hiervon sind die Parkflä­chen auf dem Markt­platz, auf dem Holzmarkt, am Sennhof­platz und auf dem Parkdeck Stadt­hal­le. Diese Parkflä­chen dürfen wie gewohnt ab 16 Uhr mit dem Ausweis genutzt werden. Bei Fragen steht das städti­sche Ordnungs­amt telefo­nisch unter 51–574 zur Verfügung.