BIBERACH – Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat die Stadtverwaltung den Geltungsbereich von Innenstadtparkausweisen zunächst befristet bis 10. Januar ausgeweitet. Die ausgeweitete Nutzungsmöglichkeit wird nun bis einschließlich 31. Januar verlängert.
Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis innerhalb des Innenstadtrings (Personen mit dem Parkausweis: Altstadt, Braithweg, Ehinger-Tor-Platz, Emmingergasse, Engelgasse, Justinus-Heinrich-Knecht-Straße, Viehmarktstraße, Neue Gasse, Zwingergasse, Weberberggasse) dürfen ihr Fahrzeug ganztägig auf Bewohnerparkplätze sowie an den Parkscheinautomaten parken, ohne hierfür einen Parkschein ziehen zu müssen. Ausgenommen hiervon sind die Parkflächen auf dem Marktplatz, auf dem Holzmarkt, am Sennhofplatz und auf dem Parkdeck Stadthalle. Diese Parkflächen dürfen wie gewohnt ab 16 Uhr mit dem Ausweis genutzt werden. Bei Fragen steht das städtische Ordnungsamt telefonisch unter 51–574 zur Verfügung.