STUTTGART (dpa/lsw) — Ab Donners­tag darf man in Baden-Württem­berg auch ohne trifti­gen Grund wieder vor die Tür treten. Die Landes­re­gie­rung hebt die Ausgangs­be­schrän­kun­gen zwischen 05.00 und 20.00 Uhr auf. Die entspre­chen­de Änderung der Verord­nung werde im Laufe des Tages im Umlauf­ver­fah­ren vom Kabinett beschlos­sen, wie ein Regie­rungs­spre­cher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur bestä­tig­te. Bislang durfte man nur aus trifti­gem Grund die Wohnung verlas­sen — etwa um zur Arbeit, zum Einkau­fen oder zum Arzt zu gehen.

Im gleichen Zug werden auch die landes­wei­ten, nächt­li­chen Ausgangs­be­schrän­kun­gen aufge­ho­ben. Sie gelten ab Donners­tag­abend dann nur noch in Regio­nen ab einem Schwel­len­wert von 50 Infek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner in einer Woche. Auch starten die nächt­li­chen Ausgangs­be­schrän­kun­gen eine Stunde später — von 21.00 und 05.00 Uhr. Bislang trat die landes­wei­te Ausgangs­sper­re um 20.00 Uhr in Kraft.

Zuvor hatte der Verwal­tungs­ge­richts­hof in Mannheim die landes­wei­te nächt­li­che Ausgangs­sper­re gekippt. Das Gericht hatte verfügt, dass sie zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donners­tag Anwen­dung finden darf. Das Gericht gab dem Eilan­trag einer Kläge­rin aus Tübin­gen statt, weil die Maßnah­me angesichts der regio­nal sinken­den Zahlen nicht mehr verhält­nis­mä­ßig sei. Die Landes­re­gie­rung beschloss darauf­hin, auch die Ausgangs­be­schrän­kun­gen tagsüber aufzuheben.