Von 2025 an soll eine neue Grund­steu­er-Berech­nung gelten. Das geschieht auf Grund­la­ge von Angaben, die Eigen­tü­mer nun einrei­chen müssen. Von Anfang Juli bis diesen Mittwoch hätten 27 Prozent der über vier Millio­nen Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer im Südwes­ten ihre Erklä­rung abgege­ben, erklär­te das Finanz­mi­nis­te­ri­um. Zuletzt hatte es gehei­ßen, man rechne damit, dass kurz vor Fristen­de noch viele Erklä­run­gen eingingen.

Mitte Juli war es bei der Steuer-Platt­form Elster zu techni­schen Schwie­rig­kei­ten gekom­men, sie war vorüber­ge­hend nicht erreich­bar. Die Bundes­steu­er­be­ra­ter­kam­mer und der Deutsche Indus­trie- und Handels­kam­mer­tag forder­ten darauf­hin eine Verlän­ge­rung der Abgabefrist.

Die Feststel­lungs­er­klä­rung muss nach dem Willen des Fiskus elektro­nisch abgege­ben werden. Papier­for­mu­la­re sollen nur noch in Ausnah­me­fäl­len zuläs­sig sein. Nach Angaben des Finanz­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart werden — anders als in anderen Bundes­län­dern — ledig­lich das Akten­zei­chen, die Grund­stücks­flä­che, der Boden­richt­wert und unter Umstän­den die überwie­gen­de Nutzung zu Wohnzwe­cken abgefragt. Der Boden­richt­wert wird vom Gutach­ter­aus­schuss der jewei­li­gen Kommu­ne ermit­telt. Er gibt den durch­schnitt­li­chen Lagewert des Bodens in Euro pro Quadrat­me­ter inner­halb eines bestimm­ten Gebiets wieder. Angaben über Art der Immobi­lie, die Wohn- und Nutzflä­che oder das Baujahr werden nicht benötigt.