BIBERACH — Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilha­be und Selbst­be­stim­mung von Menschen mit Behin­de­run­gen, kurz Bundes­teil­ha­be­ge­setz (BTHG), hat der Bundes­ge­setz­ge­ber die Einglie­de­rungs­hil­fe neu geregelt. Ziel ist es, die Lebens­si­tua­ti­on von Menschen mit Behin­de­run­gen im Sinne von mehr Teilha­be und mehr Selbst­be­stim­mung zu verbes­sern und die Einglie­de­rungs­hil­fe zu einem moder­nen Teilha­be­recht weiter­zu­ent­wi­ckeln. Das Landrats­amt Biber­ach – Kreis­so­zi­al­amt hat im Zuge dessen das Angebot zur Beratung und Unter­stüt­zung von Menschen mit Behin­de­run­gen und ihren Famili­en nochmals deutlich erwei­tert und eine Beratungs­stel­le mit drei Mitar­bei­te­rin­nen eingerichtet.

Die Beratung zielt darauf ab, ausge­hend von der persön­li­chen Situa­ti­on, Wege aufzu­zei­gen, wie eine wirksa­me und gleich­be­rech­tig­te Teilha­be am Leben in der Gesell­schaft gelin­gen kann. Hierzu wird gemein­sam mit den Klien­tin­nen und Klien­ten aus einer Vielzahl an Angebo­ten die indivi­du­ell passen­de Hilfe ausge­wählt. Es kann auf ein großes Netzwerk verfüg­ba­rer Hilfs- und Beratungs­an­ge­bo­te zurück­ge­grif­fen werden. Sobald es coronabe­dingt wieder möglich ist, kann die Beratung persön­lich im Landrats­amt oder auch bei den Klien­tin­nen und Klien­ten zu Hause statt­fin­den. Bis dahin werden Telefon­kon­fe­ren­zen sowie Video­kon­fe­ren­zen zum Einsatz kommen. Großen Wert wird darauf­ge­legt, dass die Beratung in einer wahrnehm­ba­ren Form statt­fin­det (z. B. in leich­ter oder alters­ge­rech­ter Sprache).

Neben der Beratung wird ein weite­rer Schwer­punkt auf die Unter­stüt­zung bei der Antrag­stel­lung gelegt. Die Kundin­nen und Kunden sollen nicht nur infor­miert werden, sondern auch zügig und erfolg­reich die notwen­di­gen Leistun­gen erhalten.

Die Ansprech­part­ne­rin­nen sind Hannah Jauch und Miriam Kirch­ner unter der Telefon­num­mer 07351 52–7024 und der E‑Mail-Adres­se beratungsstelle.kreissozialamt@biberach.de.

Beratung von dauer­haft voll erwerbs­ge­min­der­ter Menschen

Ein weite­res Stand­bein ist die Beratung von dauer­haft voll erwerbs­ge­min­der­ter Menschen sowie von Alters­rent­ne­rin­nen und Alters­rent­nern, die ihren notwen­di­gen Lebens­un­ter­halt nicht aus eigenen Kräften bestrei­ten können und Leistun­gen der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung benöti­gen. Hier infor­miert die Beratungs­stel­le über die Voraus­set­zun­gen für die Leistungs­ge­wäh­rung und unter­stützt bei der Antrag­stel­lung mit dem neuen Online-Sozial­hil­fe­an­trag des Landkrei­ses. Der Antrag ist auf der Homepage des Landrats­am­tes unter https://www.biberach.de/ihranliegen/formulare/formulare-kreissozialamt.html verlinkt.

Weite­re Infor­ma­tio­nen hierzu erteilt Stefa­nie Hofbaur-Schmid unter der Telefon­num­mer 07351 52–7590 oder unter der E‑Mail-Adres­se beratungsstelle.kreissozialamt@biberach.de.

Die Beratungs­stel­le befin­det sich im 3. Oberge­schoss des Gebäu­des Rollin­stra­ße 18 in Biber­ach. Sie kann barrie­re­frei erreicht werden. Die Öffnungs­zei­ten sind montags, diens­tags und donners­tags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termi­ne werden derzeit nach vorhe­ri­ger Verein­ba­rung vergeben.