BIBERACH – Am 1. Februar vor 60 Jahren ist Biberach zur Großen Kreisstadt erhoben worden. Voraussetzung war eine Einwohnerzahl von mindestens 20 000. Das erreichte die Stadt bereits im Januar 1959. Doch es sollte noch drei weitere Jahre dauern, bis es tatsächlich soweit war.
Um die für die Erhebung erforderlichen 20 000 Einwohner zu erreichen, bedurfte es eines langen Anlaufs. Im Jahr 1900 zählte man 8390 Bewohner, zu Beginn des Weltkriegsjahres 1939 waren es fast 12 000. Am 20. Januar 1959 schließlich wurde mit Franz Lamprecht der 20 000. Biberacher Bürger geboren. Für die Stadt bedeutete dies die Möglichkeit, nach der nächsten Volkszählung den Antrag auf die Erhebung zur Großen Kreisstadt stellen zu können. Aus diesem besonderen Anlass übernahm die Stadt die Ehrenpatenschaft für den kleinen Franz. Bürgermeister Leger überbrachte der Familie als Patengeschenk 250 Mark in Goldmünzen und eine von der Biberacher Malerin Magda Kampis-Banrevy gestaltete Patenschaftsurkunde.
Die für das Jahr 1960 erwartete Volkszählung wurde dann erst am 6. Juni 1961 durchgeführt. Dabei ergab sich für die Stadt eine Zahl von 21 524 Einwohnern. Am 4. September desselben Jahres stellte Bürgermeister Wilhelm Leger beim Landratsamt den Antrag auf die Erhebung zur Großen Kreisstadt. Die Landesregierung teilte aber mit, den Antrag erst weiterbehandeln zu können, wenn das Statistische Landesamt das endgültige Ergebnis der Zählung festgestellt habe. Damit wurde nicht vor Ende März 1962 gerechnet. Doch am 23. Januar 1962 war es soweit: Die Landesregierung beschloss die Erhebung Biberachs zur Großen Kreisstadt. Damit wurde Biberach aus der Rechtsaufsicht des Landratsamts entlassen und direkt dem Regierungspräsidium unterstellt. Bürgermeister Wilhelm Leger wurde zum Oberbürgermeister erhoben und ein zusätzlicher Bürgermeister konnte gewählt werden: der von Wilhelm Leger vorgeschlagene Kreisverwaltungsdirektor Alfred Rack, der seit 1952 die Finanzen des Kreises verwaltete.
Die Feierlichkeiten wurden in die Schützenfestwoche verlegt. Am Schützensonntag, 1. Juli, hielt der Gemeinderat eine Festsitzung in der Aula des Wieland-Gymnasiums ab. Ehrengast war Ministerpräsident Kurt Georg Kiesinger. Anschließend ging‘s zum Festessen ins Hotel „Rad“. Am Abend fand ein historischer Festakt auf dem Marktplatz statt. Danach klang der Festtag für den Gemeinderat und die Mitarbeiter der Stadt in der Gigelbergturnhalle aus.
Stadt hat auch staatliche Aufgaben
Biberach hat also seit 60 Jahren einen Oberbürgermeister und einen Ersten Bürgermeister als ersten Stellvertreter des OB. Außerdem besitzt eine Große Kreisstadt ein eigenes Rechnungsprüfungsamt, sozusagen eine eigene Innenrevision, die die Verwaltungsvorgänge intern überprüft. Eine „normale“ Stadt erfüllt praktisch ausschließlich kommunale Aufgaben, während die Große Kreisstadt zusätzlich auch bestimmte staatliche Aufgaben aus verschiedenen Bereichen wahrnimmt. Dazu gehören die Aufgaben einer Baurechtsbehörde (zum Beispiel Baugenehmigungen), der Ausländerstelle oder der Straßenverkehrsbehörde. Auch das Waffenrecht ist auf Große Kreisstädte als Untere Verwaltungsbehörde übertragen worden. Das Aufgab