BIBERACH — Am Diens­tag brach­ten Betrü­ger eine 60-Jähri­ge im Raum Biber­ach um ihr Erspartes.

Gegen 10.30 Uhr klingel­te das Telefon der Frau aus dem Kreis Biber­ach. Mit weiner­li­cher Stimme täusch­te eine Betrü­ge­rin vor, die Tochter der Frau zu sein. Sie habe einen Unfall verur­sacht bei dem eine Frau gestor­ben sei.
Anschlie­ßend gab sich ein weite­rer Betrü­ger als Polizist aus. Um die angeb­lich in Haft sitzen­de Tochter nun gegen Kauti­on freizu­kau­fen, forder­te er Geld. Die 60-Jähri­ge hob darauf­hin ihre gesam­ten Erspar­nis­se bei einer Bank ab. Der angeb­li­che Polizist verein­bar­te eine Überga­be des Geldes in Biber­ach am Holzmarkt.
Gegen 12.30 Uhr warte­te die Frau dort. Sie sah ein Fahrzeug mit polni­schem Kennzei­chen und besetzt mit zwei Männern vorfah­ren. Der Beifah­rer kam kurze Zeit später zu ihrem Auto. Dann übergab die Frau dem Unbekann­ten die Tasche mit dem Geld.
Der Mann trug eine blaue Jeans und eine rote Jacke. Anschlie­ßend fuhren die beiden davon. Die Krimi­nal­po­li­zei Biber­ach (07351/4470) ermit­telt nun und sucht nach den Betrü­gern. Im Laufe des Diens­tags kam es zu weite­ren sogenann­ten “Schock­an­ru­fen” im Kreis Biber­ach, bei denen es jedoch zu keiner Geldüber­ga­be kam. Bei allen Schock­an­ru­fen war die Rufnum­mer der Betrü­ger unterdrückt.

Die Polizei weist darauf hin, dass man sich vor Telefon­be­trü­gern schüt­zen kann:

Zwischen­zeit­lich sind die Maschen, wie die Betrü­ger an das Geld der Angeru­fe­nen kommen wollen, vielfäl­tig. Oft geben sich Betrü­ger am Telefon als Verwand­te, meist Tochter, Sohn oder Enkel, oder als ein mit einem Vorgang betrau­ter Polizei­be­am­ter oder Rechts­an­walt aus und täuschen eine Notsi­tua­ti­on vor. Die Anrufer berich­ten etwa von einem Verkehrs­un­fall, in dessen Folge ein Famili­en­mit­glied sofort operiert werden müsse. Die Opera­ti­on könne jedoch nur dann durch­ge­führt werden, wenn sie vorher in bar bezahlt wird. Dieses Vorge­hen wird “Schock­an­ruf” genannt.

Aber auch falsche Mitar­bei­ter von Software-Unter­neh­men, falsche Polizei­be­am­te oder der sogenann­te Enkel­trick sollen meist ältere Menschen dazu bringen, Geld oder andere Wertge­gen­stän­de und Schmuck auszu­hän­di­gen oder Überwei­sun­gen durchzuführen.

In vielen Fällen durch­schau­ten die Angeru­fe­nen die Betrugs­ma­schen und die Betrü­ger gehen leer aus. Leider fallen aber auch immer wieder Menschen auf Betrü­ger herein und werden um Ihr Vermö­gen gebracht.

Die Polizei­li­che Krimi­nal­prä­ven­ti­on klärt darüber auf, wie sich jeder vor Betrug schüt­zen kann. Sie gibt folgen­de grund­sätz­li­chen Verhaltenstipps:

   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
   - Legen Sie den Hörer auf. Wer sich nicht in ein Gespräch 
     verwickeln lässt, kann dabei auch nicht irregeführt werden.
   - Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach Geld oder 
     persönlichen Daten.
   - Legen Sie unbedingt zuerst auf! Wählen sie erst dann selbst die 
     110 und teilen Sie den Sachverhalt mit
   - Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und 
     finanziellen Verhältnisse.
   - Die Betrüger suchen in Telefonverzeichnissen vor allem nach 
     Vornamen, die auf ältere Personen hindeuten. Wer sein Risiko 
     solcher Anrufe verringern will, der sollte sich aus den 
     öffentlichen Verzeichnissen streichen lassen oder veranlassen, 
     dass der Vorname nur abgekürzt genannt wird.
   - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie 
     vertrauen.
   - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte.
   - Geben Sie bitte diese Tipps in Ihrem Familien- und Freundeskreis
     weiter.

Wichti­ge Tipps zum Schutz von Telefon­be­trü­gern erhal­ten Sie in der Broschü­re “Vorsicht, Abzocke!”. Diese finden sie bei Ihrer örtli­chen Polizei­dienst­stel­le oder im Inter­net unter www.polizei-beratung.de.