BIBERACH – Um das Infek­ti­ons­ri­si­ko zu minimie­ren, erhal­ten ab Ende Septem­ber alle Wahlbe­rech­tig­ten für die Oberbür­ger­meis­ter­wahl automa­tisch die Brief­wahl­un­ter­la­gen zugesandt. Ein eigener Antrag muss daher nicht gestellt werden. 

Die Brief­wahl erfreut sich seit Jahren immer größer werden­der Beliebt­heit, da man so auch an der Wahl teilneh­men kann, wenn man sich am Wahltag nicht zuhau­se befin­det und daher nicht im Wahllo­kal wählen kann. In diesen Tagen geht es vor allem darum, größe­re Menschen­an­samm­lun­gen zu vermei­den. Daher erhal­ten für die OB-Wahl am 18. Oktober alle Wahlbe­rech­tig­ten automa­tisch die Brief­wahl­un­ter­la­gen zugesandt. Die Rücksen­dung mit der Deutschen Post ist dabei für die Wähler wie immer porto­frei. Die Wahlbrie­fe können selbst­ver­ständ­lich auch im Rathaus­brief­kas­ten einge­wor­fen werden, das Wählen vor Ort im Rathaus ist diesmal jedoch nicht möglich.

Die Brief­wahl­un­ter­la­gen werden in einem grauen Brief­um­schlag zugestellt, der mit dem Hinweis „Amtli­che Wahlsa­che“ gekenn­zeich­net ist. Er enthält den Stimm­zet­tel, einen blauen Stimm­zet­tel­um­schlag, einen roten Wahlum­schlag, den Wahlschein, sowie ein Hinweis­blatt zum korrek­ten Verpa­cken der Unter­la­gen. Die Zustel­lung an rund 26.000 Wahlbe­rech­tig­te wird einige Tage in Anspruch nehmen. Wahlbe­rech­tig­te, die bis spätes­tens 7. Oktober keine Brief­wahl­un­ter­la­gen erhal­ten haben, werden gebeten, sich mit der Wahlstel­le der Stadt Biber­ach in Verbin­dung zu setzen (Flori­an Achberger,Tel.: 07351/51–251)

Zum eigenen Schutz empfiehlt die Stadt­ver­wal­tung allen Wahlbe­rech­tig­ten, von der Möglich­keit der Brief­wahl Gebrauch zu machen.

Wer seine Stimme im Wahllo­kal abgeben möchte, muss folgen­des beach­ten: Für die Stimm­ab­ga­be im Wahllo­kal sind der in den Brief­wahl­un­ter­la­gen enthal­te­ne Wahlschein sowie gülti­ge Ausweis­pa­pie­re zwingend erfor­der­lich. Eine Wahlbe­nach­rich­ti­gung reicht nicht aus. Zudem ist in den Wahllo­ka­len ein geeig­ne­ter Mund-Nasen-Schutz erfor­der­lich das Abstands­ge­bot von 1,5 Metern muss einge­hal­ten werden. Die Wahlhel­fer regeln bei Bedarf den Zugang zum Wahllo­kal. Daher kann es zu länge­ren Warte­zei­ten kommen.