Zum 16. Mal haben Bund und Länder über weite­re Maßnah­men gegen die Pande­mie beraten. Dass sich die Menschen weiter stark einschrän­ken müssen, ist unumstritten.

Der bis Ende Januar befris­te­te Lockdown zur Eindäm­mung der Corona-Pande­mie in Deutsch­land wird angesichts weiter hoher Infek­ti­ons- und Todes­zah­len bis Mitte Febru­ar verlän­gert. Das haben Bundes­kanz­le­rin Angela Merkel (CDU) und die Minis­ter­prä­si­den­ten der Länder am Diens­tag bei ihrer Schalt­kon­fe­renz beschlossen.

Zugleich verein­bar­ten sie, die Masken­pflicht zu verschär­fen. So müssen künftig in öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln und Geschäf­ten sogenann­te OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckun­gen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getra­gen werden. Norma­le Alltags­mas­ken sind dort dann nicht mehr zugelassen.

Bund und Länder wollen außer­dem einen weitge­hen­den Anspruch der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer auf Homeof­fice einfüh­ren. Künftig müssen Arbeit­ge­ber ihren Beschäf­tig­ten das Arbei­ten von zu Hause aus überall dort ermög­li­chen, wo es die Tätig­kei­ten zulas­sen. Dazu soll das Bundes­ar­beits­mi­nis­te­ri­um eine Verord­nung erlas­sen. Durch mehr Homeof­fice würden Kontak­te am Arbeits­ort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert, so die Argumen­ta­ti­on. Im Beschluss­pa­pier werden die Beschäf­tig­ten zudem gebeten, das Angebot auch zu nutzen. Die Regelung ist bis zum 15. März befristet.

Beson­ders lang wurde über das weite­re Vorge­hen bei den Schulen disku­tiert. Verein­bart wurde, dass auch sie bis zum 14. Febru­ar grund­sätz­lich geschlos­sen bleiben bezie­hungs­wei­se die Präsenz­pflicht ausge­setzt ist. Dies soll restrik­tiv umgesetzt werden. In Kinder­ta­ges­stät­ten soll analog verfah­ren werden.

Mit dem Beschluss bleiben zum Beispiel Restau­rants und Kneipen, Theater und Opern­häu­ser sowie weite Teile des Einzel­han­dels weiter geschlos­sen. Ausnah­men gelten weiter­hin zum Beispiel für Super­märk­te und Droge­rie­märk­te. Der Bund sagte zu, seine Überbrü­ckungs­hil­fe 3 zu verbes­sern. So sollen unter anderem die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen verein­facht und die monat­li­chen Förder­höchst­be­trä­ge für Unter­neh­men und Soloselbst­stän­di­ge deutlich angeho­ben werden. Auch will der Bund die Abschlags­zah­lun­gen spürbar erhöhen.

Bund und Länder appel­lie­ren wieder an Bürge­rin­nen und Bürger: «Auf die nächs­ten Wochen in der Pande­mie kommt es entschei­dend an», schrei­ben sie in ihrem neues­ten Beschluss. Wenn die Mutati­on des Corona-Virus sich als deutlich anste­cken­der erwei­se, dann sei eine «weite­re deutli­che Verschär­fung» der Lage wahrschein­lich. Die bisher zwischen Bund und Ländern verein­bar­ten Maßnah­men werden bis zunächst zum 14. Febru­ar verlän­gert, im Detail justier­ten Bund und Länder nach:

KONTAKTE: Weiter­hin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weite­ren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der betei­lig­ten Haushal­te möglichst konstant und klein zu halten.

MASKEN: In öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln sowie Geschäf­ten sollen besser schüt­zen­de Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleich­ba­ren Standard haben. Alltags­mas­ken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

KITAS & SCHULEN: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Febru­ar grund­sätz­lich geschlos­sen bezie­hungs­wei­se die Präsenz­pflicht wird ausgesetzt.

ALTEN- & PFLEGEHEIME: Das Perso­nal muss beim Kontakt mit Bewoh­nern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Perso­nal mehrmals pro Woche Schnell­tests machen können, sollen Bundes­wehr­sol­da­ten und Freiwil­li­ge einsprin­gen. Auch in Einrich­tun­gen für Menschen mit Behin­de­run­gen soll es genug Tests geben.

GOTTESDIENSTE: Gottes­diens­te bleiben erlaubt, wenn der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutz­stan­dard ist Pflicht, Singen verbo­ten. Zusam­men­künf­te mit mehr als zehn Teilneh­mern müssen in der Regel spätes­tens zwei Werkta­ge vorher beim Ordnungs­amt angezeigt werden.

ARBEIT & HOMEOFFICE: Arbeit­ge­ber müssen wo immer möglich das Arbei­ten zuhau­se ermög­li­chen. Eine entspre­chen­de Verord­nung soll das Bundes­ar­beits­mi­nis­te­ri­um befris­tet bis zum 15. März erlassen.

STEUERFÖRDERUNG FÜR COMPUTER: Wer sich «bestimm­te digita­le Wirtschafts­gü­ter» zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaf­fung ganz von der Steuer abset­zen können — rückwir­kend zum 1. Januar. Es geht um «Compu­ter­hard­ware und Software zur Daten­ein­ga­be und ‑verar­bei­tung».

HOTSPOTS: In Ländern und Landkrei­sen, wo sich im Verhält­nis zur Einwoh­ner­zahl beson­ders viele Menschen infizie­ren, sollen gegebe­nen­falls härte­re Maßnah­men greifen. Auch dort soll es eine realis­ti­sche Chance geben, das Ziel von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner binnen sieben Tagen (7‑Tage-Inzidenz) bis Mitte Febru­ar zu erreichen.

IMPFUNGEN: Bis spätes­tens Mitte Febru­ar sollen alle Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pflege­hei­men, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versu­chen, den Ländern verläss­li­che Impfstoff-Liefer­zei­ten für die jeweils kommen­den sechs Wochen zu nennen.

VIRUS-MUTATIONEN: Die kursie­ren­den Varian­ten des Corona­vi­rus sollen laut einer seit Diens­tag gelten­den Verord­nung stärker auf den genau­en Virus­typ unter­sucht werden (Sequen­zie­rung). Der Bund soll bis Anfang Febru­ar erste Ergeb­nis­se dazu vorle­gen. Hinter­grund sind Befürch­tun­gen über die Verbrei­tung neuer Virus­va­ri­an­ten, wie etwa in Großbri­tan­ni­en oder Irland, die deutlich anste­cken­der sein könnten.

GESUNDHEITSÄMTER: Studen­ten sollen für die Semes­ter­fe­ri­en von Mitte Febru­ar bis Mitte April für die Kontakt­nach­ver­fol­gung in Gesund­heits­äm­tern gewon­nen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontakt­nach­ver­fol­gung mindes­tens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

CORONA-HILFEN: Der Zugang zu staat­li­cher Unter­stüt­zung für Unter­neh­men und Soloselb­stän­di­ge soll einfa­cher werden, die Hilfen ausge­wei­tet. Die Pflicht zur Stellung eines Insol­venz­an­trags wird für Unter­neh­men, die Anspruch auf Hilfs­zah­lun­gen haben und recht­zei­tig einen aussichts­rei­chen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.

NÄCHSTE SCHRITTE: Bis Mitte Febru­ar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine «siche­re und gerech­te Öffnungs­stra­te­gie» erarbeiten.

WEITER GILT UNTER ANDEREM: Der Einzel­han­del bleibt geschlos­sen. Ausnah­men gelten für Geschäf­te, die den tägli­chen Bedarf decken. Auch Friseu­re, Massa­ge­pra­xen oder Kosme­tik­stu­di­os bleiben zu. Alkohol­kon­sum im öffent­li­chen Raum bleibt verboten.