Berlin (AFP) — Deutsch­lands Kranken­häu­ser sollen zusätz­li­che Milli­ar­den für Inves­ti­tio­nen bekom­men. Das Bundes­ka­bi­nett beschloss am Mittwoch die Einrich­tung eines Kranken­haus­zu­kunfts­fonds, den der Bund mit drei Milli­ar­den Euro befül­len will, wie das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um mitteil­te. Der Gesetz­ent­wurf enthält zudem weite­re Unter­stüt­zung­maß­nah­men für das Gesund­heits­sys­tem und für Famili­en wegen der Corona-Pandemie.

Der Kranken­haus­zu­kunfts­fonds wird laut Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ab Januar befüllt. Länder und Kranken­haus­trä­ger sollen sich an den konkre­ten Inves­ti­tio­nen mit 30 Prozent betei­li­gen, so dass insge­samt rund 4,3 Milli­ar­den Euro zur Verfü­gung stehen.

Das Geld solle “in moder­ne Notfall­ka­pa­zi­tä­ten, in die IT-Sicher­heit und vor allem in konkre­te Digita­li­sie­rungs­pro­jek­te” fließen, sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) in Berlin. Ein Beispiel im Bereich Digita­li­sie­rung sei die elektro­ni­sche Dokumen­ta­ti­on von Pflege- und Behand­lungs­leis­tun­gen. Der Stand der Digita­li­sie­rung in den Klini­ken soll außer­dem in den nächs­ten Jahren evalu­iert werden.

Förder­an­trä­ge können bereits ab diesem Mittwoch gestellt werden und danach bis Ende 2021. Laut Minis­te­ri­um können auch “erfor­der­li­che perso­nel­le Maßnah­men” für die Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben aus dem Fonds bezahlt werden. Wenn in dem Topf Geld übrig bleibt, fließt es zurück an den Bund.

Spahn wies darauf hin, dass für Inves­ti­tio­nen in Kranken­häu­ser eigent­lich die Länder zustän­dig seien. Es sei jetzt das erste Mal seit Jahrzehn­ten, dass der Bund dafür eigene Haushalts­mit­tel einset­ze. Die für die Klini­ken aufge­wen­de­ten Inves­ti­ti­ons­mit­tel hätten in den vergan­ge­nen Jahren “nicht den tatsäch­li­chen Bedarf abgedeckt”.

Die Grünen-Gesund­heits­exper­tin Maria Klein-Schmeink warf Spahn vor, der Gesetz­ent­wurf greife zu kurz. “Eine besse­re Versor­gung und zukunfts­fä­hi­ge Sicher­stel­lung der statio­nä­ren Versor­gung würde die Bundes­re­gie­rung nur errei­chen, indem sie endlich das Problem der massi­ven Unter­fi­nan­zie­rung bei den Kranken­haus­in­ves­ti­tio­nen und der unzurei­chen­den Kranken­haus­pla­nung in Angriff nimmt”, erklär­te sie.

Zu dem vom Kabinett beschlos­se­nen Gesetz­ent­wurf gehören auch einige kurzfris­ti­ge­re Maßnah­men zu Unter­stüt­zung der Klini­ken in der Corona-Krise. So würden etwa Corona-beding­te Erlös­rück­gän­ge “auf Verlan­gen des Kranken­hau­ses in Verhand­lun­gen mit den Kosten­trä­gern kranken­haus­in­di­vi­du­ell ermit­telt und ausge­gli­chen”, erläu­ter­te das Gesundheitsministerium.

Mehrkos­ten etwa durch die Beschaf­fung von Schutz­klei­dung könnten ebenfalls ausge­gli­chen werden. Vorge­se­hen ist zudem eine Verlän­ge­rung der Hilfen für Pflege­ein­rich­tun­gen und ‑diens­te bis Ende März 2021.

Die Akuthil­fen für pflegen­de Angehö­ri­ge sollen bis Ende des Jahres verlän­gert werden. Dafür hatte sich nach eigenen Angaben Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Franzis­ka Giffey (SPD) einge­setzt. “Die Regelun­gen sind für viele Angehö­ri­ge von großer Bedeu­tung, um durch diese schwie­ri­ge Zeit zu kommen”, erklär­te sie am Mittwoch.

Die Deutsche Stiftung Patien­ten­schutz reagier­te unzufrie­den. “Für die Pflege daheim ist die Pande­mie weiter­hin eine enorme Belas­tung”, sagte Vorstand Eugen Brysch der Nachrich­ten­agen­tur AFP. “. Er forder­te unter anderem ein “pauscha­les Covid-19-Pflege­geld” für häusli­che Pflege von 2000 Euro.

Der Gesetz­ent­wurf enthält auch die von Bund und Ländern beschlos­se­ne Auswei­tung des Kinder­kran­ken­ta­ge­gelds für gesetz­lich Kranken­ver­si­cher­te. Es soll dieses Jahr pro Eltern­teil für 15 statt zehn Tage gewährt werden, für Allein­er­zie­hen­de für 30 statt 20 Tage. Kinder­kran­ken­ta­ge­geld fließt, wenn Eltern zur Betreu­ung ihrer kranken Kinder unbezahlt frei nehmen müssen.