Geburts­tags­par­tys, Hochzei­ten, Famili­en­fes­te: Feiern ist in Zeiten der Corona-Pande­mie mitun­ter ein kompli­zier­tes Unter­fan­gen. In den Bundes­län­dern gelten unter­schied­li­che Regelun­gen. Eine einheit­li­che Linie befür­wor­ten längst nicht alle.

Demnach befür­wor­ten etwa Berlin, Hamburg, Bremen, Nieder­sach­sen und Rhein­land-Pfalz grund­sätz­lich eine einheit­li­che Obergren­ze für Famili­en­fei­ern, Geburts­tags­par­tys oder Hochzei­ten, um die Ausbrei­tung des Corona­vi­rus einzu­däm­men. Länder wie Schles­wig-Holstein oder Mecklen­burg-Vorpom­mern lehnen diese ab.

Einige Länder, darun­ter Bayern und Baden-Württem­berg, ziehen eine Verschär­fung der Aufla­gen für priva­te Feiern in Erwägung. Bei einer Video­kon­fe­renz wollen die Minis­ter­prä­si­den­ten der Länder am Donners­tag mit Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) auch über dieses Thema beraten. Nach Ansicht der Bundes­re­gie­rung tragen vor allem priva­te Feiern, bei denen die Hygie­ne- und Abstands­re­geln nicht einge­hal­ten werden, sowie Rückkeh­rer aus Risiko­ge­bie­ten zu den steigen­den Infek­ti­ons­zah­len in Deutsch­land bei.

«Wenn wir merken, dass die Eigen­ver­ant­wor­tung nicht weit genug geht, werden wir wieder stärker einschrän­ken müssen», sagte Baden-Württem­bergs Sozial­mi­nis­ter Manfred Lucha (Grüne) der dpa. Angesichts des Wieder­an­stiegs der Infek­ti­ons­zah­len schließt auch Bayern eine Verschär­fung der Schutz­auf­la­gen für priva­te Feiern nicht aus. «Wir beobach­ten die aktuel­len Entwick­lun­gen – steigen­de Infek­ti­ons­zah­len und neuen Gefah­ren­her­de — sehr genau und mit Sorge», sagte der für die Koordi­nie­rung der Corona-Maßnah­men zustän­di­ge Staats­kanz­lei­chef Flori­an Herrmann (CSU) der dpa in München.

Für eine einheit­li­che Regelung sprach sich Berlins Gesund­heits­se­na­to­rin Dilek Kalay­ci (SPD) aus. «Zur Zeit beobach­ten wir auch in Berlin, dass das Freizeit­ver­hal­ten und priva­te Feiern das Infek­ti­ons­ge­sche­hen nach oben treiben. Ziel ist eine bundes­ein­heit­li­che Regelung für priva­te Feiern und öffent­li­che Großver­an­stal­tun­gen», sagte sie. In der Haupt­stadt dürfen sich bei öffent­lich wie priva­ten Feiern aktuell bis zu 500 Menschen treffen.

Hamburg kündig­te an, bei seinem «vorsich­ti­gen Kurs» zu bleiben. Für Feiern im priva­ten Raum, zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grund­stück, gilt in der Hanse­stadt derzeit eine Obergren­ze von 25 Perso­nen. Bei Feiern in angemie­te­ten Räumen, bei denen Alkohol ausge­schenkt wird, dürfen maximal 50 Menschen zusam­men­kom­men. Eine bundes­weit einheit­li­che Regelung sei zwar nicht zwingend erfor­der­lich, schaf­fe grund­sätz­lich aber «Klarheit und Akzep­tanz», erklär­te ein Senatssprecher.

In Nieder­sach­sen bleibt es bei der bisher gelten­den Regelung, dass maximal 50 Menschen an Hochzei­ten, Taufen oder Beerdi­gun­gen teilneh­men dürfen. Eine bundes­ein­heit­li­che Regelung hält die nieder­säch­si­sche Landes­re­gie­rung für grund­sätz­lich wünschens­wert, aber nur solan­ge sie nicht zu einer Aufwei­chung der im Vergleich eher stren­ge­ren Regeln im eigenen Bundes­land führen würde. Auch Rhein­land-Pfalz und Bremen zeigten sich einer gemein­sa­men Regelung gegen­über aufgeschlossen.

Die NRW-Landes­re­gie­rung will am Diens­tag laut Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auch über Höchst­zah­len für priva­te Feiern beraten. Bei einem heraus­ra­gen­den Anlass, etwa Jubilä­en, Hochzei­ten oder Taufen, sind dort derzeit höchs­tens 150 Teilneh­mer zulässig.

Gegen eine bundes­ein­heit­li­che Regelung sprachen sich Schles­wig-Holstein und Mecklen­burg-Vorpom­mern aus. «Auf den ersten Blick mag eine bundes­ein­heit­li­che Lösung vorteil­haft wirken, aller­dings verkennt sie die oft inner­halb Deutsch­lands sehr unter­schied­li­che Entwick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens», sagte ein Sprecher Landes­re­gie­rung in Schles­wig-Holstein. Derzeit sind priva­te Feiern ohne Sitzungs­cha­rak­ter in Schles­wig-Holstein auf 50 Perso­nen beschränkt.

Gleich­mä­ßig­keit klinge zwar gut, schrän­ke aber alle auch gleicher­ma­ßen ein, hieß es aus Mecklen­burg-Vorpom­mern. Es sei richtig, solche Entschei­dun­gen in den Ländern zu treffen. «Warum soll ich im Norden bei mir im Bundes­land die Bevöl­ke­rung genau­so einschrän­ken, wie es vielleicht in Bayern nötig wäre, wo wir die gerings­ten Infek­tio­nen haben und in Bayern die größten sind?», sagte Minis­ter­prä­si­den­tin Manue­la Schwe­sig (SPD) dem Radio­sen­der NDR Info in der vergan­ge­nen Woche. Bei Famili­en­fei­ern sind in Mecklen­burg-Vorpom­mern höchs­tens 50 Perso­nen zuläs­sig, bei Hochzei­ten, Jugend­wei­hen oder religiö­sen Festen 75.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland sind nach Angaben der Länder zunächst keine Verschär­fun­gen der gelten­den Bestim­mun­gen geplant. In Thürin­gen soll Ende August aufgrund gerin­ger Infek­ti­ons­zah­len eine Locke­rung in Kraft treten. In Branden­burg gibt es derzeit keine Obergren­ze, das Infek­ti­ons­ge­sche­hen werde aber genau beobach­tet. In Hessen dürfen sich bis zu 250 Perso­nen treffen, wenn ein Hygie­ne- und Abstands­kon­zept vorliegt.