Der Bund sattelt bei Hilfen finan­zi­ell drauf. Außer­dem soll das komple­xe Förder­sys­tem verein­facht werden. Eine Neuerung zielt vor allem auf den Handel.

Die Bundes­re­gie­rung bessert nach massi­ver Kritik aus der Wirtschaft bei den Corona-Hilfen für Unter­neh­men nach. «Die Hilfen werden einfa­cher, umfang­rei­cher und zielge­nau­er», sagte Finanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) am Diens­tag. Scholz erziel­te eine Einigung mit Wirtschafts­mi­nis­ter Peter Altmai­er (CDU). Altmai­er erklär­te: «Wir werden die Überbrü­ckungs­hil­fe III drastisch verein­fa­chen und auch bei der Höhe noch eine Schip­pe drauf legen.»

Künftig soll es nach den Worten von Scholz einen erwei­ter­ten Zugang zu den Hilfen geben, außer­dem soll der Förder­höchst­be­trag aufge­stockt werden. Auch die Abschlags­zah­lun­gen sollen erhöht werden, das sind Vorschüs­se auf späte­re Zahlungen.

Die Einigung kam kurz vor Beratun­gen von Bund und Ländern über das weite­re Vorge­hen in der Corona-Krise. Dort beschlos­sen Kanzle­rin Angela Merkel CDU) und die Minis­ter­prä­si­den­ten der Länder eine Fortset­zung des Lockdowns bis Mitte Februar.

Im Beschluss­pa­pier heißt es, die Verlän­ge­rung der Maßnah­men stelle Unter­neh­men und Beschäf­tig­te vor weite­re Heraus­for­de­run­gen. Daher werde die Überbrü­ckungs­hil­fe III des Bundes nochmals verbes­sern. Die Bundes­re­gie­rung setzte sich bei der Europäi­schen Kommis­si­on mit Nachdruck für die Anhebung von beihil­fe­recht­li­chen Höchst­sät­zen ein. Die Abschlags­zah­lun­gen für die Überbrü­ckungs­hil­fe III sollten im Monat Febru­ar erfol­gen, die abschlie­ßen­den Auszah­lun­gen durch die Länder im Monat März erfolgen.

Entschei­dend war aber zuvor die Verstän­di­gung inner­halb der Bundes­re­gie­rung, weil der Bund die finan­zi­el­len Mittel gibt. Konkret soll es bei der Überbrü­ckungs­hil­fen III künftig ein Krite­ri­um geben, ob Firmen Hilfen bekom­men können. Sie sollen für jeden Monat eine Förde­rung bekom­men, in dem sie einen Umsatz­ein­bruch von wenigs­tens 30 Prozent nachwei­sen können. Vergleichs­wert ist in der Regel der Vorjah­res­mo­nat. Bisher mussten Firmen nachwei­sen, dass sie in mehre­ren Monaten Umsatz­ein­brü­che erlit­ten haben, oder ob sie direkt oder indirekt von Schlie­ßun­gen betrof­fen sind.

Für die Förder­mo­na­te Novem­ber und Dezem­ber müssen Firmen bisher einen Umsatz­rück­gang von 40 Prozent vorwei­sen. Bei der Staffe­lung soll es bleiben: Je höher die Umsatz­aus­fäl­le und Verlus­te, desto höher sind die Zuschüsse.

Die maxima­le monat­li­che Förder­sum­me der Überbrü­ckungs­hil­fe III soll auf bis zu 1,5 Millio­nen Euro pro Unter­neh­men erhöht werden, sofern dies nach dem EU-Beihil­fe­recht zuläs­sig ist. Betrie­be, die aufgrund behörd­li­cher Anord­nun­gen dicht machen mussten, bekom­men bisher Zuschüs­se von höchs­tens 500.000 Euro pro Monat. Bei allen anderen Unter­neh­men lag die Obergren­ze bisher bei 200.000 Euro.

Auf den Einzel­han­del zielt eine weite­re Neuerung: Wertver­lus­te für unver­käuf­li­che oder saiso­na­le Ware sollen nun an als erstat­tungs­fä­hi­ge Fixkos­ten anerkannt werden. Außer­dem sollen Inves­ti­tio­nen für die bauli­che Moder­ni­sie­rung und Umset­zung von Hygie­ne­kon­zep­ten ebenso wie Inves­ti­tio­nen in Digita­li­sie­rung und Moder­ni­sie­rung als Kosten­po­si­ti­on geltend gemacht werden können — laut Altmai­er etwa Inves­ti­tio­nen in den Aufbau oder die Erwei­te­rung eines Online-Shops.

Erhöht werden auch Abschlags­zah­lun­gen, das sind Vorschüs­se auf späte­re Zahlun­gen. Denn es dauert, bis die regulä­ren Hilfen ausge­zahlt werden — etwa weil Kurzar­bei­ter­geld angerech­net wird. Die Abschlags­zah­lun­gen werden auf bis zu 100.000 Euro für einen Förder­mo­nat erhöht, statt bisher 50.000 Euro.

Die Bundes­re­gie­rung reagiert mit den Nachbes­se­run­gen auf zuneh­men­de Kritik von Wirtschafts­ver­bän­den, die dem Bund eine schlep­pen­de Umset­zung der Hilfen und zu viel Bürokra­tie vorge­wor­fen hatten. Vor allem der Handel hatte auf eine Erwei­te­rung der Hilfen gedrängt, weil kurz vor Weihnach­ten auch viele Einzel­han­dels­ge­schäf­te dicht machen mussten. Kneipen und Restau­rants sowie Freizeit­ein­rich­tun­gen mussten bereits Anfang Novem­ber schließen.