Mit der Ausru­fung der höchs­ten Pande­mie­stu­fe wurde auch die Nutzung der Schulen für nicht­schu­li­sche Zwecke unter­sagt — dies wurde von verschie­de­nen Seiten als zu weitge­hend empfun­den, teilte das Minis­te­ri­um mit. Zahlrei­che Musik­schu­len und Volks­hoch­schu­len konnten faktisch keine schuli­schen Räume mehr nutzen. Außer­schu­li­sche Partner seien aber häufig auf die schuli­schen Räume angewie­sen, beton­te Eisen­mann. «Deshalb kehren wir nun wieder zur alten Regelung zurück und ermög­li­chen weiter die außer­schu­li­sche Nutzung von Schulen unter stren­gen Hygie­ne­auf­la­gen», sagt die Ministerin.