STUTTGART (dpa/lsw) — Während sich das Land auf der einen Seite auf Verschär­fun­gen für Ungeimpf­te vorbe­rei­tet, werden die Quaran­tä­ne-Regeln in Schulen und Kitas gelockert. Zwei Drittel aller Menschen über zwölf Jahre seien schon vollstän­dig geimpft.

Wenn Mitte Septem­ber in Baden-Württem­berg die Schule wieder losgeht, gelten neue Corona-Regeln. Statt Quaran­tä­ne müssen sich alle Schüler einer Klasse fünf Tage lang mindes­tens mit einem Schnell­test täglich testen, sollte ein Mitschü­ler infiziert sein. Ausnah­men gelten nach Angaben des Kultus­mi­nis­te­ri­ums vom Freitag etwa für Grund­schü­ler und Grund­stu­fen der sonder­päd­ago­gi­schen Bildungs- und Beratungs­zen­tren. Hier müssen sich Kontakt­per­so­nen nur einmal vor Wieder­be­tre­ten der Einrich­tung testen lassen. Auch dürften bei einem Corona-Fall für fünf Schul­ta­ge alle Schüler der betrof­fe­nen Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unter­rich­tet werden.

In den neuen Verord­nun­gen für Schulen und Kitas, die von diesem Samstag an gelten, sind Inziden­zen als Maßstab für Maßnah­men entfernt. «Somit gibt es nun keine Regel mehr, die Wechsel- oder Fernun­ter­richt ab dem Überschrei­ten eines bestimm­ten Inzidenz­wer­tes vorschreibt.» Auch in Kitas gilt: Die Quaran­tä­ne von Kindern kann bei einem positi­ven Fall in der Betreu­ungs­grup­pe entfal­len, wenn diese einma­lig negativ getes­tet werden. Unabhän­gig von der Inzidenz ist Sport­un­ter­richt möglich, solan­ge kein Corona-Fall vorliegt.

Die Masken­pflicht bleibt aber bestehen und entfällt auch dann nicht, wenn einer der frühe­ren Schwel­len­wer­te unter­schrit­ten wird. Ausnah­men gelten zum Beispiel für den Sport­un­ter­richt, beim Singen, Essen und Trinken. «Die Testpflicht an Schulen und Schul­kin­der­gär­ten wird das Kultus­mi­nis­te­ri­um als Sicher­heits­zaun fortfüh­ren», hieß es weiter. Hiervon ausge­nom­men seien Menschen, die geimpft oder genesen sind. Räume sollen spätes­tens alle 20 Minuten gelüf­tet werden.

Das Sozial­mi­nis­te­ri­um erklär­te am Abend, die Quote der vollstän­dig Geimpf­ten inner­halb der impfba­ren Bevöl­ke­rung, also ohne Kinder unter 12 Jahren, liege mittler­wei­le bei 66,5 Prozent. «Dies ermög­licht die Erleich­te­run­gen, die jetzt vorge­nom­men werden», teilte ein Sprecher mit. In der aktua­li­sier­ten Corona-Verord­nung «Abson­de­rung» gibt es auch neue Regeln für Pflege­hei­me und Kranken­häu­ser. Hier heißt es in der Mittei­lung des Minis­te­ri­ums: «Tritt in den genann­ten Einrich­tun­gen ein positi­ver Fall auf, ordnet das Gesund­heits­amt nur noch im Einzel­fall an, dass auch geimpf­te und genese­ne Perso­nen in Quaran­tä­ne müssen.»