MANNHEIM (dpa/lsw) — Der 1. Senat des Verwal­tungs­ge­richts­hofs ist in Corona-Zeiten schwer gefragt. Immer wieder ziehen Bürger gegen das Land vor den Kadi. Derzeit müssen die Mannhei­mer Richter vor allem über die Stufen­re­ge­lung für Corona-Beschrän­kun­gen entscheiden.

Der Verwal­tungs­ge­richts­hof Baden-Württem­berg (VGH) wird sich in Kürze mit dem Einfrie­ren der Corona Alarm­stu­fe II beschäf­ti­gen müssen. Nach Angaben eines Sprechers liegen den Mannhei­mer Richtern mehre­re Anträ­ge gegen das Abwei­chen von den bishe­ri­gen Schwel­len­wer­ten für Einschrän­kun­gen vor. Nach ursprüng­li­cher Logik hätte hinsicht­lich der Zahl der beleg­ten lnten­siv­bet­ten und der Hospi­ta­li­sie­rungs­ra­te die Alarm­stu­fe II bereits auf die Alarm­stu­fe abgesenkt werden müssen.

Die Landes­re­gie­rung hat aber mit Blick auf steigen­den Omikron-Inziden­zen und vermehr­te Anste­ckun­gen von Kranken­haus­per­so­nal die Maßnah­men der Alarm­stu­fe II bis zum 1. Febru­ar 2022 einge­fro­ren. Sie sollen unabhän­gig von der Auslas­tung der Inten­siv­bet­ten und der Hospi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz bestehen. Letzte­re gibt an, wie viele Corona-Infizier­te inner­halb einer Woche und pro 100.000 Einwoh­ner in eine Klinik gebracht werden. Eigent­lich müsste das Land Mitte der Woche sogar zurück in die sogenann­te Warnstu­fe gehen, da der Grenz­wert von 390 beleg­ten Inten­siv­bet­ten dann fünf Tage nachein­an­der unter­schrit­ten werden dürfte.

Unter den Antrag­stel­lern beim VGH ist etwa ein Fitness­stu­dio, das in der Alarm­stu­fe II nur für Genese­ne und Geimpf­te plus negati­vem Test oder für Menschen mit Booster­imp­fung öffnen darf. In der Alarm­stu­fe reicht es, wenn die Kunden genesen oder geimpft sind. Ein weite­rer Antrag betrifft die Studier­frei­heit. Ein nicht immuni­sier­ter Student fordert das Absen­ken auf die Alarm­stu­fe, weil er dann mit Vorla­ge eines negati­ven Tests wieder an Präsenz­ver­an­stal­tun­gen teilneh­men darf.

Alle Anträ­ge werden vom 1. Senat separat entschie­den. «Wir schau­en uns jeden Einzel­fall an», sagte der Sprecher. Mit Entschei­dun­gen ist spätes­tens kommen­de Woche zu rechnen.