STUTTGART (dpa/lsw) — Clubs und Disko­the­ken haben lange warten müssen, ihre Türen für Feiern­de trotz Corona-Pande­mie wieder zu öffnen. Seit Kurzem ist Tanzen dort unter Aufla­gen wieder möglich. Doch werden die Vorschrif­ten einge­hal­ten? Die Polizei will sich das genau­er anschauen.

Wegen der drohen­den vierten Corona-Welle müssen sich Clubs und Discos am kommen­den Wochen­en­de auf stren­ge Hygie­ne­kon­trol­len einstel­len. Bei Schwer­punkt­kon­trol­len werden nach Auskunft von Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) Beamte verstärkt unter­wegs sein. «Wir starten jetzt in den Herbst, in dem sich die Menschen vor allem innen aufhal­ten. Wir ermög­li­chen in den aktuel­len Corona-Verord­nun­gen viele Freihei­ten — gerade deswe­gen ist es wichtig, dass sich alle an die Regeln halten, um unseren bishe­ri­gen Erfolg bei der Bekämp­fung der Pande­mie nicht zu gefähr­den», erklär­te Lucha. Jeder habe die Verant­wor­tung dafür, dass man die vierte Welle möglichst klein halte.

Wer sich an Regeln halte, habe nichts zu befürch­ten, so Lucha. «Wir wollen aber nicht verschwei­gen, dass ein Verstoß gegen die Corona-Verord­nung bußgeld­be­wehrt ist und gegebe­nen­falls sogar eine Straf­an­zei­ge nach sich ziehen kann.» Da das Infek­ti­ons­ri­si­ko in Clubs beson­ders hoch einge­schätzt werde, sei eine Öffnung nur unter stren­gen Aufla­gen und dem Vorlie­gen eines von der Dehoga-Baden-Württem­berg gemein­sam mit der Clubsze­ne erarbei­te­ten Hygie­ne­kon­zepts möglich.

Eine wichti­ge Rolle bei den Aufla­gen spielt die Belüf­tung des jewei­li­gen Clubs. Betrie­be, die mit ihrer Lüftungs­an­la­ge eine Frisch­luft­zu­fuhr von mindes­tens 40 Kubik­me­tern pro Stunde und Person gewähr­leis­ten können, dürfen unter Beach­tung der 3G-Regel (Geimpf­te, Genese­ne und Getes­te­te) bei voller Kapazi­tät öffnen und Tanzen ohne Masken erlau­ben. Als Testnach­weis gelten nur höchs­tens 48 Stunden alte PCR-Tests. Bei weniger starken Lüftungs­an­la­gen dürfen höchs­tens 70 Prozent der sonst zuläs­si­gen Gäste­zahl in den Club kommen — und nur, wenn die Besucher geimpft oder genesen sind. Clubs ohne Lüftungs­an­la­gen müssen als Ersatz Luftrei­ni­ger einsetzen.