WIEN (dpa) ‑Um die Ausbrei­tung der Omikron-Varian­te einzu­däm­men hat Öster­reich stren­ge­re Einrei­se­re­geln etabliert.

Öster­reich verschärft seine Einrei­se­be­stim­mun­gen zur Eindäm­mung der Omikron-Varian­te. Ins Land dürfen nach Angaben des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums bis auf weite­res nur noch Menschen, die über einen gülti­gen 2G-Nachweis verfügten.

Konkret bedeu­te dies, sie müssten dreifach geimpft sein. Wer keine Auffri­schungs­imp­fung habe, müsse einen PCR-Test vorle­gen. Auch Genese­ne brauchen den Angaben zufol­ge einen PCR-Test. Ansons­ten müssten die Reisen­den sofort in Quaran­tä­ne. Die Heimqua­ran­tä­ne sei erst zu beenden, wenn nach der Einrei­se ein negati­ves Ergeb­nis bestä­tigt worden sei. Die neue Verord­nung tritt am Montag, dem 20. Dezem­ber, in Kraft, wie das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Freitag­abend mitteilte.

Die Schweiz locker­te die Einrei­se­be­stim­mun­gen dagegen. Während seit Anfang Dezem­ber auch für Geimpf­te ein PCR-Test für die Einrei­se nötig war, reicht ab 20. Dezem­ber ein Antigen-Schnell­test, der höchs­tens 24 Stunden vor Grenz­über­schrei­tung gemacht wurde. Zudem müssen sich Geimpf­te und Genese­ne nicht mehr wie bislang einem zweiten Test nach vier bis sieben Tagen unter­zie­hen. Die Regel bleibt nur für Ungeimpf­te in Kraft.

In Öster­reich seien Schwan­ge­re und Perso­nen, die aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht geimpft werden könnten, vom 2G-Nachweis ausge­nom­men, hieß es. Der Ausnah­me­grund sei durch ein ärztli­ches Attest nachzu­wei­sen. Sonder­re­geln gebe es außer­dem für Kinder. Für Pendle­rin­nen und Pendler bleibe es bei der gewohn­ten 3G-Regel.

«Diese verschärf­ten Einrei­se­be­stim­mun­gen bringen große Heraus­for­de­run­gen mit sich, vor allem für Perso­nen, welche über die Weihnachts­fei­er­ta­ge ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzi­gen Zeitpunkt notwen­dig, um einer Ausbrei­tung von Omikron in Öster­reich entge­gen­zu­wir­ken», sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Wolfgang Mückstein (Grüne).

Schul­pflich­ti­ge Kinder dürfen mit ausrei­chen­den Testnach­wei­sen einrei­sen, das bedeu­tet etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betref­fen die Regeln ebenfalls nicht.