Der Druck ist enorm: Bund und Länder ringen um einen Weg aus dem Lockdown, regio­nal abgestuft und abhän­gig von den Corona-Zahlen. Doch noch ist nichts entschieden.

BERLIN (dpa) — Vor den Corona-Beratun­gen von Bund und Ländern sind auch Locke­run­gen für Regio­nen im Gespräch, in denen ledig­lich eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 stabil unter­schrit­ten wird.

Es könnte dann etwa einge­schränk­te Öffnun­gen des Einzel­han­dels mit festen Einkaufs­ter­mi­nen geben. Das geht aus einem aktua­li­sier­ten Beschluss­ent­wurf für die Gesprä­che der Länder-Regie­rungs­chefs mit Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch­nach­mit­tag hervor. Das Papier trägt die Uhrzeit 7.30 Uhr und liegt der Deutschen Presse-Agentur aus mehre­ren vonein­an­der unabhän­gi­gen Quellen vor.

Nach dem neuen Entwurf sollen von kommen­der Woche an wieder Treffen des eigenen Haushalts mit einem weite­ren Haushalt möglich sein — beschränkt auf fünf Teilneh­mer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitge­zählt. Derzeit sind priva­te Zusam­men­künf­te nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weite­ren Person gestat­tet. Eine Perspek­ti­ve für eine weite­re Locke­rung der Kontakt­re­geln bei stabi­len Inziden­zen ist in dem Entwurf dagegen nicht mehr enthal­ten, ebenso wenig wie eine pauscha­le zeitwei­se Locke­rung der Kontakt­re­geln über Ostern.

Das Papier wurde nach dpa-Infor­ma­tio­nen vom Kanzler­amt verschickt, ist dem Verneh­men nach aber noch nicht mit allen Ländern vorab­ge­stimmt. Über die einzel­nen Öffnungs­schrit­te und wie diese ausge­stal­tet werden, dürfte es viele Diskus­sio­nen geben. Entschei­dun­gen werden erst am Ende des Bund-Länder-Gesprächs erwar­tet, das um 14.00 Uhr begin­nen soll. Zuvor wollen die Minis­ter­prä­si­den­ten noch einmal für sich beraten.

Bislang waren nach einem frühe­ren Entwurf breite­re Öffnun­gen ledig­lich für Regio­nen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 — also maximal 35 Corona-Neuin­fek­tio­nen auf 100.000 Einwoh­ner binnen einer Woche — in Aussicht gestellt gewesen: Dort sollen der Einzel­han­del mit einer Beschrän­kung der Kunden­zahl je nach Verkaufs­flä­che sowie Museen, Galerien, zoolo­gi­sche und botani­sche Gärten geöff­net werden und kontakt­frei­er Sport in kleinen Gruppen bis zehn Perso­nen im Freien erlaubt werden.

Nach dem aktua­li­sier­ten Entwurf könnte es nun also einge­schränk­te Öffnun­gen schon in Regio­nen geben, in denen ledig­lich die 100er-Marke unter­schrit­ten wird. Neben Termin­shop­ping-Angebo­ten könnten dann Museen, Galerien, zoolo­gi­sche und botani­sche Gärten «für Besucher mit vorhe­ri­ger Termin­bu­chung» geöff­net werden. Ebenso könnte dort «Indivi­du­al­sport allei­ne oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außen­be­reich» erlaubt werden.

Auch der nächs­te Öffnungs­schritt — von Außen­gas­tro­no­mie, Theatern, Konzert- und Opern­häu­sern, Kinos sowie kontakt­frei­em Sport im Innen­be­reich und Kontakt­sport im Außen­be­reich — könnte dem neuen Entwurf zufol­ge schon bei Sieben-Tage-Inziden­zen bis 100 erfol­gen. Liegt die Inzidenz zwei Wochen nach dem vorhe­ri­gen Öffnungs­schritt unter 35, soll es dafür keine Beschrän­kun­gen geben. Bei einer Inzidenz bis 100 sollen dagegen tages­ak­tu­el­le negati­ve Corona-Tests zwingen­de Bedin­gung für die jewei­li­gen Gäste und Teilneh­mer sein.

Zudem sieht die aktua­li­sier­te Fassung nun einen fünften Öffnungs­schritt vor: Wenn weite­re zwei Wochen nach den vorher­ge­hen­den Locke­run­gen die Inzidenz stabil unter 35 bleibt, sollen Freizeit­ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 50 Teilneh­mern im Außen­be­reich erlaubt werden, ebenso Kontakt­sport in Innen­räu­men. In Regio­nen mit einer stabi­len Inzidenz bis 100 soll dann auch der Einzel­han­del über Termin­shop­ping-Angebo­te hinaus geöff­net werden dürfen, mit einer Beschrän­kung der Kunden­zahl je nach Verkaufsfläche.

Die geplan­te «Notbrem­se» soll dem neuen Entwurf zufol­ge ebenfalls ab der 100er-Marke gelten: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region an drei aufein­an­der­fol­gen­den Tagen wieder über 100 liegen, sollen die Öffnungs­schrit­te dem Papier zufol­ge wieder zurück­ge­nom­men werden, also wieder die derzei­ti­gen Lockdown-Bedin­gun­gen gelten.

Die geplan­ten Regelun­gen für Unter­neh­men in der Teststra­te­gie wurden in der neuen Fassung entschärft. So ist nun nicht mehr von einer Verpflich­tung für Firmen die Rede, ihren in Präsenz Beschäf­tig­ten kosten­lo­se Schnell­tests anzubie­ten. Vielmehr werde die Bundes­re­gie­rung mit der Wirtschaft noch diese Woche abschlie­ßend beraten. Am Vorabend hatte es unter anderem zu dieser Frage noch Beratun­gen Merkels mit Spitzen­ver­bän­den der Wirtschaft gegeben.

Nach diesem aktua­li­sier­ten Beschluss­ent­wurf soll zudem allen, die noch keine Sympto­me zeigen, mindes­tens ein kosten­lo­ser Schnell­test pro Woche inklu­si­ve einer Beschei­ni­gung über das Testergeb­nis ermög­licht werden. In einem frühe­ren Entwurf war noch offen gelas­sen worden, ob es einen oder zwei Schnell­tests geben soll. Die Kosten soll demnach der Bund übernehmen.

Auch die weite­re Öffnung der Schulen soll mit Hilfe von Schnell­tests flankiert werden. Die Länder sollen demnach sicher­stel­len, «dass das Perso­nal in Schulen und Kinder­be­treu­ung sowie alle Schüle­rin­nen und Schüler pro Präsenz­wo­che das Angebot von mindes­tens einem kosten­lo­sen Schnell­test erhal­ten». Auch hier hatte ein frühe­rer Entwurf offen gelas­sen, ob es einen oder zwei Schnell­tests wöchent­lich geben soll.