Noch ist es eher Zukunfts­mu­sik — aber mit dem Fortschritt der Corona-Impfun­gen könnte es bald für viele konkret mehr Freihei­ten geben. Hürden vor einer Reise oder einem Einkaufs­bum­mel könnten entfallen.

BERLIN (dpa) — Wer den vollen Corona-Impfschutz hat, soll künftig voraus­sicht­lich im Alltag und bei Reisen weitge­hend auf Corona-Tests verzich­ten können.

Perso­nen mit vollstän­di­gem Impfschutz könnten so behan­delt werden wie Menschen, die über ein tages­ak­tu­ell negati­ves Testergeb­nis verfüg­ten, heißt es in einer der Deutschen Presse-Agentur vorlie­gen­den Empfeh­lung des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Das Minis­te­ri­um stell­te die Empfeh­lun­gen am Mittwoch den Gesund­heits­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­tern der Länder vor. Das Thema solle bei der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz in der kommen­den Woche auf der Tages­ord­nung stehen, hieß es.

Derzeit sind erst 5,6 Prozent der Menschen in Deutsch­land voll geimpft. 13 Prozent haben nach Angaben vom Mittwoch mindes­tens eine Erstimp­fung. 15,4 Millio­nen Impfdo­sen wurden bislang verab­reicht. Im zweiten Quartal sollen insge­samt 70 Millio­nen Dosen in Deutsch­land ausge­lie­fert werden.

Den Empfeh­lun­gen zufol­ge soll bei Flugrei­sen aus dem Ausland alter­na­tiv zum derzeit verlang­ten negati­ven Testergeb­nis auch ein Nachweis vorge­legt werden können, dass man mindes­tens 14 Tage vorher die Gabe der zweiten Impfdo­sis mit einem in der EU zugelas­se­nen Impfstoff erhal­ten hat. Auch bei Reisen aus Risiko- oder Hochin­zi­denz­ge­bie­ten soll die Testpflicht der Empfeh­lung gemäß für entspre­chend Geimpf­te entfal­len. Bei der Einrei­se aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten soll es hinge­gen bei der Testpflicht bleiben, da bei manchen Varian­ten der Impfschutz kleiner ist.

Landes­re­ge­lun­gen zum Öffnen einzel­ner Berei­che des öffent­li­chen Lebens in Regio­nen mit niedri­gen Inziden­zen sollten alter­na­tiv zum gefor­der­ten tages­ak­tu­el­len negati­ven Test auch den Nachweis einer Zweit­imp­fung vorse­hen, heißt es in den Empfeh­lun­gen weiter.

Wer vollen Impfschutz hat, solle zudem von Quaran­tä­ne­maß­nah­men ausge­nom­men werden, so lange man keine Krank­heits­sym­pto­me hat. Das Robert Koch-Insti­tut werde seine Quaran­tä­ne-Empfeh­lun­gen bis zum Ende der Woche anpas­sen. Ausnah­men von der Quaran­tä­ne­pflicht soll es der Vorla­ge zufol­ge nicht für geimpf­te Patien­tin­nen und Patien­ten in Klini­ken und nicht für Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pflege­ein­rich­tun­gen geben, «um Restri­si­ken einer Weiter­ga­be von Infek­tio­nen in diesen sensi­blen Berei­chen zu minimieren».

In beiden Fällen – negativ getes­tet oder vollstän­dig geimpft – sei von einem «deutlich reduzier­ten Anste­ckungs­ri­si­ko» auszu­ge­hen. «Die Impfung oder der tages­ak­tu­el­le Test geben zusätz­li­che, aber keine hundert­pro­zen­ti­ge Sicher­heit», so die Empfeh­lung des Bundes an die Länder. Geimpf­te und negativ Getes­te­te müssten daher auch weiter Abstand halten, Hygie­ne beach­ten und Masken tragen.

Eine Spreche­rin von Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) beton­te, «dass es nicht um Privi­le­gi­en oder Vorrech­te geht, sondern darum, dass vollstän­dig Geimpf­te so behan­delt werden wie negativ Getes­te­te». Justiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lambrecht (SPD) ist ebenfalls für Erleich­te­run­gen für Geimpf­te, wenn es vom Infek­ti­ons­schutz her unpro­ble­ma­tisch ist, wie ein Sprecher bekräf­tig­te. Lambrecht hatte der «Bild»-Zeitung gesagt: «Wenn jetzt wissen­schaft­lich belegt wird, dass von Geimpf­ten keine höhere Gefahr für andere ausgeht als von negativ getes­te­ten Perso­nen, entfällt eine wichti­ge Begrün­dung für die Einschrän­kung ihrer Grundrechte.»

Ein Impfef­fekt auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen insge­samt ist noch nicht in Sicht, wie die Frank­fur­ter Virolo­gin Sandra Ciesek am Diens­tag im NDR-Podcast zum Corona­vi­rus gesagt hatte. Wichtig sei zudem: Nach der ersten Impfung gebe es zunächst eine «gefähr­li­che Phase», da sich Antikör­per erst entwi­ckeln müssten, wie Ciesek über Leicht­sinn bei jenen sagte, die glaub­ten, nach der Impfung sofort geschützt zu sein.