MÜNCHEN (dpa) — 2021 wurde Boateng wegen Körper­ver­let­zung verur­teilt. Es ging um einen Vorfall während eines Urlaubs mit seiner Ex-Freun­din. Doch das Urteil wurde nie rechts­kräf­tig — jetzt geht der Fall erneut vor Gericht.

Vor dem Landge­richt München I startet heute (10.00 Uhr) ein neuer Prozess gegen den langjäh­ri­gen Fußball-Natio­nal­spie­ler Jérôme Boateng. Das Amtsge­richt hatte ihn im vergan­ge­nen Jahr in erster Instanz wegen Körper­ver­let­zung zu einer Geldstra­fe von 1,8 Millio­nen Euro verurteilt.

Der Richter sah es damals als erwie­sen an, dass der langjäh­ri­ge Fußball-Natio­nal­spie­ler, der heute bei Olympi­que Lyon unter Vertrag steht, seiner Ex-Freun­din bei einem gemein­sa­men Urlaub im Jahr 2018 ins Gesicht geschla­gen hat. Weil dieser Urlaub in einem Luxus­re­sort auf den karibi­schen Turks- und Caicos­in­seln statt­fand, hat die Justiz das Verfah­ren, für das zwei Verhand­lungs­ta­ge angesetzt sind, «Karibik» getauft.

«Wir erhof­fen uns ein faire­res Verfahren»

Nicht nur Boateng, der die Vorwür­fe vor dem Amtsge­richt bestrit­ten hat, hat gegen das Urteil aus dem vergan­ge­nen Jahr Berufung einge­legt — die Staats­an­walt­schaft und seine Ex-Freun­din, die in dem Verfah­ren als Neben­klä­ge­rin auftritt, auch.

«Wir erhof­fen uns ein faire­res Verfah­ren», sagte Boatengs neuer Vertei­di­ger Norman Nathan Gelbart der Deutschen Presse-Agentur. Das Amtsge­richt hatte eine Geldstra­fe von 60 Tages­sät­zen zu je 30.000 Euro verhängt. 30.000 Euro sind zwar der höchst­mög­li­che Tages­satz, Boateng ist damit aber nicht vorbe­straft. Erst ab 90 Tages­sät­zen gilt man als vorbestraft.

Boateng hat seinen Anwalt ausgetauscht

Die Staats­an­walt­schaft, die von gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung ausgeht, hatte in dem Verfah­ren eine Bewäh­rungs­stra­fe von andert­halb Jahren und eine Geldauf­la­ge von 1,5 Millio­nen Euro gefor­dert, Boatengs damali­ger Vertei­di­ger Kai Walden einen Freispruch.

Nach seiner Verur­tei­lung im vergan­ge­nen Jahr hatte Boateng seinen Anwalt ausge­tauscht. «Die Vertei­di­gung vertritt die Auffas­sung, dass in dem erstin­stanz­li­chen Verfah­ren vor dem Amtsge­richt München wichti­ge, Herrn Boateng entlas­ten­de Umstän­de nicht bezie­hungs­wei­se nicht ausrei­chend gewür­digt wurden», teilte der neue Anwalt, Gelbart, auf Anfra­ge weiter mit. «Wir sind optimis­tisch, dass es in wesent­li­chen Fragen zu neuen Erkennt­nis­sen kommen wird.»

Für den neuen Prozess sind zwei Verhand­lungs­ta­ge angesetzt. Das Urteil soll voraus­sicht­lich schon am Freitag fallen.