BIBERACH — In der Hinden­burg­stra­ße verur­sach­ten wider­recht­lich gepark­te Fahrzeu­ge in den vergan­ge­nen Monaten immer wieder Schadens­fäl­le. Die Biber­acher Stadt­ver­wal­tung weist auf das aktuell bestehen­de Halte­ver­bot in diesem Bereich hin.

Die Sennhof­gas­se ist bereits seit einiger Zeit für Nahwär­me- und Sanie­rungs­ar­bei­ten gesperrt. Als Umlei­tungs­stre­cke für die Verkehrs­teil­neh­men­den dient die Hinden­burg­stra­ße. Um den Stadt­bus­sen das Abbie­gen von der Schul- in die Hinden­burg­stra­ße zu erleich­tern, hatte die Stadt­ver­wal­tung die Parkplät­ze in der Hinden­burg­stra­ße, im Teilbe­reich zwischen Schul­stra­ße und Zeppe­lin­ring, gesperrt.

Das bestehen­de Halte­ver­bot wurde von einigen Verkehrs­teil­neh­men­den in der Vergan­gen­heit missach­tet. Ein falsch gepark­tes Auto verur­sach­te erst kürzlich wieder einen Schadensfall. 

Parken an Kreuzun­gen und Einmündungen

Auch in den Kreuzungs­be­rei­chen Schulstraße/Hindenburgstraße und Hindenburgstraße/Zeppelinring ist das Parken verbo­ten. Dies ist durch die Straßen­ver­kehrs­ord­nung geregelt. Diese schreibt vor, dass Verkehrs­teil­neh­men­de beim Parken vor und hinter Kreuzun­gen und Einmün­dun­gen jeweils bis zu fünf Meter Abstand einhal­ten müssen. Dieser wird auf bis zu acht Meter ausge­wei­tet, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angeleg­ter Fahrrad­weg verläuft. Diese Verkehrs­re­gel gilt generell, auch ohne entspre­chen­de Beschilderung.

Die Stadt­ver­wal­tung bittet im Sinne der Verkehrs­si­cher­heit, Halte­ver­bots­zo­nen und die entspre­chen­den Abstän­de zu beach­ten und die Berei­che freizu­hal­ten. Verstö­ße können als Ordnungs­wid­rig­keit geahn­det und mit einer Geldbu­ße belegt werden.