Die Landes­re­gie­rung geht damit den gleichen Weg wie etwa Bayern und Sachsen, die eine FFP2-Masken­pflicht im öffent­li­chen Nahver­kehr auf eigene Verant­wor­tung umgesetzt hatten, obwohl der Bund recht­lich zustän­dig ist. Noch vor Kurzem hatten Hermann und Sozial­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) den Bund per Brief aufge­for­dert, das Gesetz entspre­chend zu ändern.

Bund und Länder haben die Bevöl­ke­rung immer wieder dazu aufge­ru­fen, in geschlos­se­nen Räumen und beim Zusam­men­tref­fen mit anderen Perso­nen FFP2-Masken zu tragen. Sie seien beson­ders wirksam dabei, Anste­ckun­gen zu verhindern.

Die Landes­re­gie­rung will diese Woche die Corona-Verord­nung überar­bei­ten. Wegen Omikron will Grün-Schwarz weitge­hend an den Einschrän­kun­gen festhal­ten. Da das Land aber nach einem Gerichts­ur­teil wieder zu seinem regulä­ren Stufen­sys­tem zurück­keh­ren muss, könnte es trotz­dem einige leich­te Locke­run­gen geben.