«Durch die steuer­li­chen Hilfen im Zusam­men­hang mit der Corona-Pande­mie sind Vollstre­ckun­gen bei Unter­neh­men mit Schwie­rig­kei­ten aufgrund der Pande­mie schon seit Monaten ausge­setzt. Der Weihnachts­frie­den erstreckt sich nun auf sämtli­che Forde­run­gen», teilte Finanz­mi­nis­te­rin Edith Sitzmann (Grüne) mit. Ausnah­men werden den Angaben nach bei drohen­den Verjäh­run­gen gemacht.

Der Weihnachts­frie­den hat im Südwes­ten und anderen Bundes­län­dern seit Jahren Tradi­ti­on. In diesem Jahr sei es ganz beson­ders geboten, rund um die Festta­ge von belas­ten­den Maßnah­men abzuse­hen, sagte Sitzmann.