BIBERACH – Im Wolfen­tal markie­ren neu aufge­stell­te Schil­der den Beginn sogenann­ter Freilauf­flä­chen für Hunde. Auf diesen Flächen gilt keine generel­le Leinen­pflicht, es sind jedoch auch hier einige Regeln zu beachten. 

Freilauf­flä­chen ermög­li­chen Hunde­hal­tern, mit ihren Vierbei­nern entspannt Gassi zu gehen und diese dabei frei umher­lau­fen und die Natur erkun­den zu lassen. Voraus­set­zung ist jedoch, dass von den Hunden keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht. Zudem müssen Verun­rei­ni­gun­gen durch den Hund unver­züg­lich besei­tigt werden. Die befüll­ten Hunde­tü­ten können in öffent­li­chen Abfall­be­häl­tern oder zu Hause im Müllei­mer entsorgt werden. Keines­falls sollten die Tüten einfach in der Landschaft liegen gelas­sen werden. 

Sobald man mit seinem Hund die Freilauf­flä­che verlässt und wieder den sogenann­ten Innen­be­reich (Gebie­te, in denen ein Bebau­ungs­plan besteht sowie im Zusam­men­hang bebau­te Ortstei­le) betritt, ist der Hund wieder an der Leine zu führen.