BIBERACH – Die Stadt Biber­ach hat in der Innen­stadt Hinweis­schil­der zum Tauben­füt­te­rungs­ver­bot aufge­stellt. Sie verdeut­li­chen das Verbot, das in der Polizei­li­chen Umwelt­schutz­ver­ord­nung der Stadt geregelt ist. Leider wird gegen diese Regelung immer wieder versto­ßen, von manchen vielleicht unwissentlich.

Das Verbot erfasst das Füttern von Tauben auf öffent­li­chen Straßen und Gehwe­gen sowie in Grün- und Erholungs­an­la­gen. Dazu zählt auch das Verfüt­tern von Essens­res­ten oder Brotkrü­meln. Ferner unter­sagt ist das Ausle­gen von Futter, das erfah­rungs­ge­mäß von den Tieren aufge­nom­men wird. Darauf sollen nun auch die neuen Hinweis­schil­der in der Innen­stadt aufmerk­sam machen.

Hinter­grund ist eine in Biber­ach zuneh­men­de Tauben­po­pu­la­ti­on. Die Tiere verur­sa­chen erheb­li­che Verschmut­zun­gen an Gebäu­den und öffent­li­chen Plätzen. Mit der schein­bar harmlo­sen Fütte­rung wird aber auch die Gesund­heit der Tauben gefähr­det. Nicht artge­rech­tes Futter kann bei den Tieren Schmer­zen verursachen. 

Um dies zu vermei­den, betreibt die Stadt einen Tauben­schlag, in welchem die Tiere artge­rech­tes Futter erhal­ten. Letzt­lich sind Tauben aber auch in der Lage, sich selbst zu versorgen. 

Verstö­ße gegen das Tauben­füt­te­rungs­ver­bot können als Ordnungs­wid­rig­keit geahn­det und mit einer Geldbu­ße belegt werden.