BIBERACH – Die Stadt Biberach hat in der Innenstadt Hinweisschilder zum Taubenfütterungsverbot aufgestellt. Sie verdeutlichen das Verbot, das in der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt geregelt ist. Leider wird gegen diese Regelung immer wieder verstoßen, von manchen vielleicht unwissentlich.
Das Verbot erfasst das Füttern von Tauben auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen. Dazu zählt auch das Verfüttern von Essensresten oder Brotkrümeln. Ferner untersagt ist das Auslegen von Futter, das erfahrungsgemäß von den Tieren aufgenommen wird. Darauf sollen nun auch die neuen Hinweisschilder in der Innenstadt aufmerksam machen.
Hintergrund ist eine in Biberach zunehmende Taubenpopulation. Die Tiere verursachen erhebliche Verschmutzungen an Gebäuden und öffentlichen Plätzen. Mit der scheinbar harmlosen Fütterung wird aber auch die Gesundheit der Tauben gefährdet. Nicht artgerechtes Futter kann bei den Tieren Schmerzen verursachen.
Um dies zu vermeiden, betreibt die Stadt einen Taubenschlag, in welchem die Tiere artgerechtes Futter erhalten. Letztlich sind Tauben aber auch in der Lage, sich selbst zu versorgen.
Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.