STUTTGART (dpa) — Weil sich anste­cken­de­re Varian­ten des Corona­vi­rus schnell ausbrei­ten, verschärft das Land die Quaran­tä­ne­re­geln. Kontakt­per­so­nen der Katego­rie 1 müssen ab sofort 14 statt wie bislang zehn Tage in Isola­ti­on, wie das Staats­mi­nis­te­ri­um am Donners­tag mitteil­te. Das gelte ebenso für Haushalts­an­ge­hö­ri­ge der infizier­ten Person sowie Haushalts­an­ge­hö­ri­ge von Kontakt­per­so­nen von Infizier­ten mit einer Virus­mu­ta­ti­on. Schüler und Schüle­rin­nen können sich erst ab dem fünften Tag freites­ten lassen — sobald feststeht, dass sich die positiv getes­te­te Person nicht mit einer neuar­ti­gen Virus­va­ri­an­te angesteckt hat.

Die Lenkungs­grup­pe habe die neuen Regeln am Mittwoch­abend beschlos­sen, sie seien am Donners­tag in Kraft getre­ten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Auch die Regeln für die Einrei­se-Quaran­tä­ne werden verschärft: Wer aus einem Hochin­zi­denz­ge­biet einreist, kann sich künftig nicht mehr freites­ten lassen. Wer aus einem Gebiet mit Virus­va­ri­an­ten einreist, muss 14 Tage lang in Quaran­tä­ne bleiben und kann sich ebenfalls nicht freites­ten lassen. Bislang waren von einer Infek­ti­on Genese­ne für sechs Monate von der Quaran­tä­ne­pflicht befreit — aufgrund der Virus­mu­tan­ten wird diese Befrei­ung auf drei Monate reduziert.