LAUPHEIM/SIGMARINGEN (dpa/lsw) — Der CDU-Politi­ker Kevin Wiest ist mit seiner Klage gegen die Oberbür­ger­meis­ter­wahl in Laupheim geschei­tert. Das Verwal­tungs­ge­richt Sigma­rin­gen hat die Klage des bei der Wahl am 24. April mit nur sieben Stimmen unter­le­ge­nen Kandi­da­ten abgewie­sen, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mitteilte.

Wiest wollte mit seiner Klage errei­chen, dass die OB-Wahl der 23.000-Einwohner-Stadt im Kreis Biber­ach für ungül­tig erklärt und eine Neuwahl angeord­net wird. Zumin­dest sollte das Wahler­geb­nis aufge­ho­ben und das Ergeb­nis neu festge­stellt werden. Als Grund für seine Klage gab der Kläger mehre­re Verfah­rens­feh­ler bei der Wahl an. So soll der Gemein­de­wahl­aus­schuss etwa auf Antrag hin keine Neuaus­zäh­lung vorge­nom­men haben. Eine Neuaus­zäh­lung hatten die Stadt und das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen abgelehnt, da diese allein aufgrund eines knappen Ergeb­nis­ses recht­lich nicht zuläs­sig gewesen sei. Das Verwal­tungs­ge­richt wies zudem darauf hin, dass Wiest etwaige Fehler bei der Abstim­mung inner­halb einer Woche hätte vorle­gen müssen. Dies war nicht geschehen.

Zuvor hatte bereits das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen einen Einspruch Wiests gegen die OB-Wahl zurück­ge­wie­sen. Wahlsie­ger war damals der SPD-Politi­ker Ingo Bergmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.