BERLIN (dpa) — Mehr als 200 Schaden­er­satz­kla­gen gegen Corona-Impfstoff­her­stel­ler liegen in Deutsch­land bei den Gerich­ten. An diesem Montag wird über zwei der Klagen verhandelt.

Gleich zwei Gerich­te beschäf­ti­gen sich ab diesem Montag mit Schaden­er­satz­kla­gen gegen Herstel­ler von Corona-Impfstof­fen. Es geht um Klagen gegen Biontech und Astra­ze­ne­ca. Insge­samt liegen einem Medien­be­richt zufol­ge mehr als 200 Fälle bei den Gerich­ten in Deutschland.

Das Landge­richt im baden-württem­ber­gi­schen Rottweil verhan­delt am Montag (13.30 Uhr) die Klage eines 58-Jähri­gen wegen eines gesund­heit­li­chen Schadens, den dieser auf eine Corona-Impfung von Biontech zurück­führt. Der Mann wirft dem Pharma­kon­zern vor, dass er infol­ge der Corona-Impfung unter einer massi­ven Sehkraft-Verschlech­te­rung auf dem rechten Auge leide. Er verlangt 150.000 Euro Schmer­zens­geld. Zudem soll festge­stellt werden, dass Biontech zum Ersatz von mögli­chen materi­el­len Schäden verpflich­tet wird.

Das Mainzer Unter­neh­men hält den Vorwurf des Mannes für unbegrün­det. «Wir haben die vom Kläger darge­stell­ten gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen auf der Grund­la­ge aller zur Verfü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen sorgfäl­tig geprüft», sagte eine Spreche­rin. Mit einer Entschei­dung ist am Montag nicht zu rechnen.

Vor dem Oberlan­des­ge­richt (OLG) im bayeri­schen Bamberg beginnt zudem eine Berufungs­ver­hand­lung (9.30 Uhr) in einem Verfah­ren gegen den Herstel­ler Astra­ze­ne­ca. Vor einem halben Jahr hatte das Landge­richt Hof die Klage einer Frau gegen den britisch-schwe­di­schen Konzern abgewie­sen. Dagegen legte die Kläge­rin Berufung ein, die nun am OLG verhan­delt wird.

Die Frau hatte nach starken gesund­heit­li­chen Beschwer­den, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwe­di­schen Herstel­lers zurück­führt, die Firma auf Schaden­er­satz verklagt. Die Klage wurde abgewie­sen, da die Kammer weder einen Produkt­feh­ler noch einen Infor­ma­ti­ons­feh­ler im Zusam­men­hang mit dem Impfstoff feststel­len konnte. Ob am Montag ein Urteil ergeht, ist unklar. Denkbar wäre auch, dass die Partei­en einen Vergleich (gütli­che Einigung) schließen.

Die beiden Zivil­pro­zes­se gehören zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoff­her­stel­ler in Deutsch­land. «Derzeit sind 209 Schaden­er­satz­be­geh­ren gegen die Herstel­ler von Covid-19-Impfstof­fen vor Gericht anhän­gig», zitier­te die «Welt am Sonntag» das Bundesgesundheitsministerium.

Bei der Corona-Impfstoff­be­schaf­fung über die EU war mit den Herstel­lern verein­bart worden, dass bei erfolg­rei­chen Klagen die jewei­li­gen Mitglied­staa­ten die Entschä­di­gun­gen sowie die Prozess­kos­ten des Herstel­lers überneh­men. Dies gilt laut einem Bericht des Europäi­schen Rechnungs­hofs nur dann nicht, wenn Schäden vorsätz­lich, durch grobe Fahrläs­sig­keit oder Nicht­ein­hal­tung der in der EU gelten­den guten Herstel­lungs­pra­xis verur­sacht wurden.

Der Düssel­dor­fer Rechts­an­walt Tobias Ulbrich, der nach eigenen Angaben rund 1500 mutmaß­lich impfge­schä­dig­te Mandan­ten vertritt, befürch­tet durch die staat­li­che Kosten­über­nah­me Auswir­kun­gen auf die anlau­fen­den Prozes­se. «Die Herstel­ler haben aufgrund der staat­li­chen Bezah­lung ihrer Anwäl­te nicht das gerings­te Inter­es­se, einen Vergleich zu schlie­ßen», sagte er der Zeitung.