BERLIN (dpa) — Inzwi­schen sind vier Fälle von Affen­po­cken-Infek­tio­nen in Deusch­land bekannt — einer in München und drei in Berlin. Dabei dürfte es jedoch nicht bleiben. Bietet eine Pocken­imp­fung Schutz?

Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um erwar­tet noch zuneh­men­de Affen­po­cken-Fälle. «Aufgrund der vielfäl­ti­gen Kontak­te der derzeit Infizier­ten ist in Europa und auch in Deutsch­land mit weite­ren Erkran­kun­gen zu rechnen», heißt es in einem Bericht für den Gesund­heits­aus­schuss des Bundestages.

Mit Stand von Sonntag­nach­mit­tag gebe es inzwi­schen vier bestä­tig­te Infek­ti­ons- und Erkran­kungs­fäl­le in Deutsch­land — einen in München und drei in Berlin. Proben weite­rer Perso­nen seien in Abklä­rung. Kontakt­per­so­nen würden ermittelt.

«Es handelt sich inzwi­schen um ein Gesche­hen mit inter­na­tio­na­ler Verbrei­tung», heißt es in dem Minis­te­ri­ums­be­richt weiter, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In zahlrei­chen Ländern seien mehr als 130 bestä­tig­te Fälle und Verdachts­fäl­le nachge­wie­sen, «Tendenz täglich steigend». Bisher sei bei den in Europa festge­stell­ten Infek­tio­nen die westafri­ka­ni­sche Affen­po­cken-Varian­te nachge­wie­sen worden, weite­re Genom­ana­ly­sen liefen jedoch noch.

Syste­ma­ti­sche Erfas­sung wichtig

Um mögli­che Erkran­kun­gen zu regis­trie­ren und die Weiter­ver­brei­tung zu verhin­dern, sollten diagnos­ti­zier­te Infek­ti­ons­fäl­le syste­ma­tisch erfasst und isoliert werden. Diese sollten von Ärztin­nen, Ärzten und Laboren gemäß dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz gemel­det werden.

«Eine Pocken­imp­fung schützt vermut­lich auch vor Affen­po­cken», erläu­tert das Minis­te­ri­um weiter. In der Bundes­re­pu­blik sei sie bis 1975 für Einjäh­ri­ge Pflicht gewesen, in der DDR sei eine Impfpflicht 1982 aufge­ho­ben worden. Die Bundes­re­gie­rung hat laut dem Bericht etwa 100 Millio­nen Dosen Pocken­impf­stoff einge­la­gert. Davon seien zwei Millio­nen Dosen an die Weltge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) gespen­det und für sie einge­la­gert worden. Inwie­weit eine Pocken­imp­fung für Kontakt­per­so­nen und Risiko­grup­pen empfoh­len werde, sei noch Gegen­stand der fachli­chen Abklärung.

Das Minis­te­ri­um verweist auf die bereits veröf­fent­lich­te Risiko­ein­schät­zung des Robert Koch-Insti­tuts (RKI), wonach eine Gefähr­dung für die Gesund­heit der breiten Bevöl­ke­rung in Deutsch­land nach derzei­ti­gen Erkennt­nis­sen als gering einge­schätzt wird.

Das Virus verur­sacht nach Angaben von Gesund­heits­be­hör­den meist nur milde Sympto­me wie Fieber, Kopf- und Muskel­schmer­zen und Hautaus­schlag. Affen­po­cken können aber auch schwe­re Verläu­fe nach sich ziehen, in Einzel­fäl­len sind tödli­che Erkran­kun­gen möglich. Übertra­gen wird der Erreger vor allem über direk­ten Kontakt oder Kontakt zu konta­mi­nier­ten Materialien.