MÜNCHEN (dpa) — Vor knapp einem Jahr wurde Star-Koch Alfons Schuh­beck wegen Steuer­hin­ter­zie­hung in Millio­nen­hö­he zu einer Gefäng­nis­stra­fe verur­teilt — jetzt hat er seine Haft angetreten.

Star-Koch Alfons Schuh­beck sitzt jetzt im Gefäng­nis. Am Mittwoch trat er seine Haftstra­fe wegen Steuer­hin­ter­zie­hung an, wie die Leite­rin der Justiz­voll­zugs­an­stalt Lands­berg am Lech, Monika Groß, bestä­tig­te. Zuvor hatte die «Augsbur­ger Allge­mei­ne» berichtet.

Schuh­becks Anwalt Tobias Pretsch äußer­te sich zunächst nicht dazu. «Wir werden uns zu Ihrer Anfra­ge nicht äußern und kommen­tie­ren die Verlaut­ba­run­gen der Staats­an­walt­schaft nicht. Gleiches gilt für unseren Mandan­ten», hatte er gesagt, nachdem die Staats­an­walt­schaft München I Schuh­beck in der vergan­ge­nen Woche zum Haftan­tritt geladen hatte.

Vor den Trümmern einer großen Karriere

Der Star-Koch war im Oktober vergan­ge­nen Jahres wegen Steuer­hin­ter­zie­hung in Millio­nen­hö­he zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verur­teilt worden war. Dieses Urteil bestä­tig­te der Bundes­ge­richts­hof (BGH) im Juni weitge­hend, es sei «im Wesent­li­chen rechts­kräf­tig», entschied der BGH.

2,3 Millio­nen Euro hat Schuh­beck nach Überzeu­gung des Landge­richts hinter­zo­gen, schon ab einer Milli­on ist eine Haftstra­fe nach aktuel­ler Recht­spre­chung nahezu unumgänglich.

Schuh­beck, der schon Promi­nen­te wie Queen Eliza­beth II., Charlie Chaplin oder die Spieler des FC Bayern bekoch­te, steht nach dem Urteil und nach der Insol­venz seiner Restau­rants vor den Trümmern einer großen, langen Karrie­re. Geblie­ben sind nur noch seine Gewürz­lä­den, die von der Schuh­becks Compa­ny verwal­tet werden und um die es zuletzt auch immer wieder Streit gab wegen ausge­blie­be­ner Mietzahlungen.

Das Gefäng­nis sucht einen neuen Koch

Kurz bevor der 74-Jähri­ge seine Haftstra­fe antrat, hatte eine Stellen­an­zei­ge der Justiz­voll­zugs­an­stalt Lands­berg am Lech Schlag­zei­len gemacht. Darin suchte das Gefäng­nis, in dem er nun seine Strafe wegen Steuer­hin­ter­zie­hung verbü­ßen wird, einen neuen Koch.

Die Stelle könne aber nicht von Gefan­ge­nen besetzt werden, sagte der stell­ver­tre­ten­de Leiter der JVA auf Anfra­ge. Zudem hätten sich bis zum Ablauf der Bewer­bungs­frist vor gut einem Monat schon mehre­re Inter­es­sen­ten für die Stelle als Koch oder Bäcker gemeldet.