Für unein­sich­ti­ge Quaran­tä­ne-Verwei­ge­rer in Baden-Württem­berg werden derzeit Abson­de­rungs­plät­ze in zwei Klini­ken geschaf­fen. Diese Plätze würden dauer­haft durch einen Wachdienst kontrol­liert, sagte der Sprecher des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart am Sonntag. «Details und Namen können wir erst nach dem finalen Vertrags­ab­schluss nennen, der für kommen­de Woche geplant ist. Eine der beiden Klini­ken soll im württem­ber­gi­schen und eine im badischen Landes­teil liegen.» Zuerst hatte die «Welt am Sonntag» berichtet.

Für eine Zwangs­ein­wei­sung ist laut dem Behör­den­spre­cher ein richter­li­cher Beschluss nötig. «Die zwangs­wei­se Unter­brin­gung ist kein neues Instru­ment, sie konnte auch bisher schon angeord­net werden und wurde in Einzel­fäl­len auch bisher schon angeord­net.» Es handle sich bei der zwangs­wei­sen Unter­brin­gung nicht um eine Straf­maß­nah­me, sondern um eine Maßnah­me des Infek­ti­ons­schut­zes. «Derzeit sind wir in der Abstim­mung mit Kranken­häu­sern im Land, die aus unserer Sicht geeig­net sind, um hartnä­cki­ge Quaran­tän­ever­wei­ge­rer für einige Tage gesichert unterzubringen.»

Auf dieses Verfah­ren hatten sich Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) und Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl (CDU) schon Anfang Dezem­ber geeinigt. Das Innen­mi­nis­te­ri­um hatte auf eine strik­te Zwangs­ein­wei­sung solcher Perso­nen in eine zentra­le Klinik im Land gedrängt. Lucha hatte dafür plädiert, dass sich die Kommu­nen dezen­tral darum kümmern, da es sich um Einzel­fäl­le handle.