MÜNCHEN (dpa/lby) — Die Ausübung der Jagd ist trotz nächtlicher Ausgangssperre erlaubt. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigte dies am Freitag auf Nachfrage. Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre sei ein Ausnahmegrund.
Damit werde eine «effektive Bejagung» von Rehböcken und Schmalrehen sowie von Schwarzwild sichergestellt, so die Begründung in einem Schreiben des Ministeriums. Auch die Versorgung von verletztem Wild sei ein Grund, während der nächtlichen Ausgangssperre, die Wohnung verlassen zu dürfen.
Das Jagen und Arbeiten im Jagdrevier ist in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person zulässig.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 dürfen maximal fünf Personen aus dem eigenen Hausstand und von einem weiteren Hausstands teilnehmen. Bei der Gesamtzahl ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.