STUTTGART (dpa/lsw) — Zum Schutz vor Angrif­fen auf Kommu­nal­po­li­ti­ker wird künftig die Anschrift der Kandi­da­ten bei Kommu­nal­wah­len nicht mehr auf den Stimm­zet­teln stehen. Eine entspre­chen­de Verord­nung sei am Diens­tag in Kraft getre­ten, wie das Innen­mi­nis­te­ri­um verkün­de­te. Statt der vollstän­di­gen Adres­se wird bei Bürger­meis­ter­wah­len demnach nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemein­de­rats- und Ortschafts­rats­wah­len werde zusätz­lich der Ortsteil angege­ben, da dies für die Wähle­rin­nen und Wähler ein maßgeb­li­ches Entschei­dungs­kri­te­ri­um darstel­len könne.

«Immer wieder sind Kandi­da­tin­nen und Kandi­da­ten bei Kommu­nal­wah­len sowie kommu­na­le Amts- und Mandats­trä­ge­rin­nen und ‑träger physi­scher und psychi­scher Gewalt ausge­setzt», beton­te Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl (CDU). «Sie werden belei­digt, bedroht oder gar angegrif­fen. Als Landes­re­gie­rung nehmen wir das nicht taten­los hin.»

Im Jahr 2022 verzeich­ne­te das Minis­te­ri­um 100 Straf­ta­ten gegen kommu­na­le Amts- und Mandats­trä­ge­rin­nen und ‑träger in Baden-Württem­berg, darun­ter eine Gewaltstraftat.