KARLSRUHE (dpa) — Das Verfassungsgericht hat seine Entscheidungen über die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der «Notbremse» verkündet. Am Mittag beraten Bund und Länder über das weitere Vorgehen.
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.
Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Der Bund durfte zudem Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an.
Um 13.00 Uhr wollen die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und ‑präsidenten der Länder telefonisch über die Krise beraten. Konkrete Vorgaben über ihren Handlungsspielraum hat sich die Politik von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erhofft. Erstmals seit mehr als drei Wochen sank derweil die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz im Vergleich zum Vortag leicht.
Der amtierende Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) dämpfte derweil die Erwartungen. «Beschlüsse sind für heute nicht geplant. Das war die Vorbedingung für das Treffen», sagte Braun in der Sendung «Frühstart» von RTL/ntv. «Ich kann nur wiedergeben, dass man vorab vereinbart hat, sich informell zu treffen. Aber ich fordere seit Tagen eine formelle Ministerpräsidentenkonferenz, und dass wir eine Notbremse vereinbaren.»