Im Herbst 2020 macht eine Festnah­me in München Schlag­zei­len: Ein Pfleger soll im Kranken­haus versucht haben, drei Patien­ten umzubrin­gen. Jetzt zeigt sich: Die Verdachts­fäl­le sind womög­lich nur die Spitze des Eisberges.

Ein im Novem­ber wegen Mordver­suchs verhaf­te­ter Münch­ner Kranken­pfle­ger steht inzwi­schen wegen weite­rer Fälle unter Verdacht.

«In dieser Sache prüfen wir weite­re Verdachts­fäl­le», sagte die Spreche­rin der Staats­an­walt­schaft München I, Anne Leiding, der dpa. «Die Ermitt­lun­gen laufen auf Hochtou­ren.» Wie viele Fälle das sind, ließ sie offen.

Bislang hatte die Staats­an­walt­schaft in drei Fällen wegen des Verdachts auf versuch­ten Mord ermit­telt. Sie wirft dem 24-Jähri­gen vor, drei Patien­ten im Alter von 54, 90 und 91 Jahren aus reiner Geltungs­sucht mit Medika­men­ten in Lebens­ge­fahr gebracht zu haben, um dann bei ihrer Rettung zu glänzen.

Ein aufmerk­sa­mer Oberarzt am Klini­kum rechts der Isar war stutzig gewor­den, weil sich der Zustand von zwei Patien­ten plötz­lich und unerklär­lich verschlech­tert hatte. Inter­ne Ermitt­lun­gen ergaben Hinwei­se auf einen ähnli­chen Fall, bei dem auch der Beschul­dig­te Dienst hatte. Der Verdacht: Der Pfleger spritz­te den Patien­ten eine Überdo­sis eines Medika­ments, das ihnen nicht verab­reicht werden sollte. Spuren dieser nicht verord­ne­ten Medika­men­te wurden im Blut der Patien­ten gefun­den. Die Klinik zeigte den Pfleger an, er bestritt die Vorwür­fe bei seiner Festnahme.

Der ausge­bil­de­te Alten­pfle­ger war seit Juli 2020 über eine Zeitar­beits­fir­ma in die Klinik gekom­men und dort vor allem auf der sogenann­ten Wachsta­ti­on im Einsatz, einer Zwischen­sta­ti­on zwischen Inten­siv- und norma­ler Stati­on, auf der Kranke rund um die Uhr betreut wurden.

Chatver­läu­fe legen nach Angaben der Staats­an­walt­schaft nahe, dass der junge Mann sich mit Reani­ma­ti­ons­an­nah­men brüsten wollte und damit, Menschen­le­ben geret­tet zu haben. «Deswe­gen das Leben eines Menschen zu riskie­ren, um dann nachher als weißer Ritter dazuste­hen, das stufen wir natür­lich als niedri­ge Beweg­grün­de ein», sagte Leiding nach der Festnahme.

Der Fall erinnert an den des Patien­ten­mör­ders Niels Högel, den das Landge­richt Olden­burg 2019 wegen Mordes in 85 Fällen zu lebens­lan­ger Haft verur­teilt hatte. Er war in Klini­ken in Olden­burg und Delmen­horst als Kranken­pfle­ger in der Inten­siv­me­di­zin tätig und tötete dort nach Feststel­lung des Landge­richts insge­samt 85 Patien­ten, indem er ihnen medizi­nisch nicht indizier­te Medika­men­te verab­reich­te. Dabei soll es ihm in erster Linie darum gegan­gen sein, sich danach um die Reani­ma­ti­on der Patien­ten bemühen zu können und vor Kolle­gen zu glänzen.