Für religiö­se Veran­stal­tun­gen im Freien gilt grund­sätz­lich die Grenze von 500 Perso­nen. An Trauer­fei­ern und Bestat­tun­gen im Freien dürfen wegen der sich auswei­ten­den Corona-Pande­mie in Baden-Württem­berg nur noch 100 Perso­nen teilnehmen.