Kurzar­beit hat in der Corona-Krise viele Jobs geret­tet. Branchen wie Gastro­no­mie, Touris­mus oder Messen sind weiter betrof­fen. Nun will die Koali­ti­on den Arbeit­neh­mern und Unter­neh­men weiter helfen.

Die verlän­ger­te Bezugs­dau­er soll für Betrie­be gelten, die bis zum 31. Dezem­ber 2020 Kurzar­beit einge­führt haben. Längs­tens soll das Kurzar­bei­ter­geld bis zum 31.12.2021 verlän­gert werden. Damit die Bundes­agen­tur für Arbeit (BA) die Milli­ar­den­kos­ten für Kurzar­beit schul­tern kann, will die Koali­ti­on Steuer­geld locker machen — und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

ERLEICHTERTER ZUGANG

Aktuell gelten­de Regeln zum erleich­ter­ten Zugang zum Kurzar­bei­ter­geld sollen noch bis zum 31. Dezem­ber 2021 gelten — für alle Betrie­be, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzar­beit begon­nen haben. Dabei geht es darum, dass nur 10 Prozent der Beleg­schaft eines Betrie­bes von einem Entgelt­aus­fall betrof­fen sein müssen und dass kein Aufbau negati­ver Arbeits­zeit­sal­den erfor­der­lich ist.

SOZIALBEITRÄGE

Die Sozial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge sollen bis 30. Juni 2021 vollstän­dig erstat­tet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchs­tens 31. Dezem­ber 2021 sollen für alle Betrie­be, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzar­beit einge­führt haben, die Sozial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zur Hälfte erstat­tet werden. Diese hälfti­ge Erstat­tung kann auf 100 Prozent erhöht werden — aber nur wenn eine Quali­fi­zie­rung während der Kurzar­beit erfolgt.

ERHÖHUNG DES KURZARBEITERGELDS

Das Kurzar­bei­ter­geld wird weiter auf 70 bezie­hungs­wei­se 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 bezie­hungs­wei­se 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezem­ber 2021 für alle verlän­gert werden, deren Anspruch auf Kurzar­bei­ter­geld bis zum 31. März 2021 entstan­den ist. Regulär beträgt das Kurzar­bei­ter­geld 60 Prozent des ausge­fal­le­nen Netto­lohns, für Berufs­tä­ti­ge mit Kindern 67 Prozent.

WEITERE DETAILS

Von bestehen­den Hinzu­ver­dienst­mög­lich­kei­ten wird die Regelung verlän­gert, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrech­nungs­frei sind. Verlän­gert wird die Möglich­keit, dass Beschäf­tig­te in Leihar­beit Kurzar­bei­ter­geld bezie­hen können. Gelten­de Steuer­erleich­te­rung für Arbeit­ge­ber­zu­schüs­se auf das Kurzar­bei­ter­geld wird bis 31. Dezem­ber 2021 gewährt. Und je nach Pande­mie-Entwick­lung soll später erneut über eine mögli­che weite­re Verlän­ge­rung entschie­den werden.

Die Union hatte sich zuletzt gegen eine ihrer Ansicht nach allzu großzü­gi­ge Verlän­ge­rung des Instru­ments gewehrt. So hatte der CDU-Arbeits­markt­ex­per­te Weiß bemän­gelt, die Unter­neh­men nach Heils ursprüng­li­chen Plänen unter Umstän­den bis März 2022 eine komplet­te Erstat­tung der Sozial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge von Arbeit­neh­mern in Kurzar­beit bekom­men sollten.

IG-Metall-Chef Jörg Hofmann hatte als Bedin­gung zur Erstat­tung der Sozial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für die Arbeit­ge­ber gefor­dert, dass Unter­neh­men auf betriebs­be­ding­te Kündi­gun­gen verzich­ten. Für eine komplet­te Erstat­tung solle zudem eine Weiter­qua­li­fi­zie­rung notwen­dig sein. Auch das Insti­tut für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) hatte dafür plädiert, eine Verlän­ge­rung von Kurzar­beit in der Regel daran zu knüpfen, die Zeit für beruf­li­che Quali­fi­zie­rung zu nutzen.

Kriti­ker hatten gewarnt, dass Kurzar­beit allein wegen der Corona-Flaute nicht mit Kurzar­beit im Struk­tur­wan­del vermischt werden dürfe. Unter­neh­men sollten nicht künst­lich erhal­ten werden.

Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) vertei­dig­te die Entschei­dung gegen solche Kritik. «Aus wirkli­chen Unter­neh­men und aus den Wirtschafts­ver­bän­den höre ich das nicht», sagte Heil am Mittwoch­mor­gen im Deutsch­land­funk. Es gehe nicht darum, die Kurzar­beit auf ewig weiter­zu­füh­ren. «Ich halte das für eine sehr abstrak­te Debat­te.» Mit der Positi­on der «sogenann­ten Exper­ten, die befürch­ten, dass das sozusa­gen zur Konser­vie­rung führt» könne man in der Praxis wenig anfangen.

«Wir haben mit der tiefs­ten Wirtschafts­kri­se unserer Genera­ti­on zu tun und die wird nicht ab dem 1. Januar vorbei sein», sagte Heil weiter. Trotz der prognos­ti­zier­ten Erholung der Wirtschaft im kommen­den Jahr brauche man diese «stabi­le Brücke», um Arbeits­plät­ze zu sichern, so Heil.

Sicher sei die Finan­zie­rung des Kurzar­bei­ter­gel­des sehr kostspie­lig, doch die Rückkehr von Massen­ar­beits­lo­sig­keit wäre wirtschaft­lich und gesell­schaft­lich um ein Vielfa­ches teurer, beton­te Heil. «Wir haben im Koali­ti­ons­aus­schuss dafür gesorgt, dass wir das solide finan­zie­ren.» Ziel sei es, die Bundes­agen­tur für Arbeit zum Ende nächs­ten Jahres schul­den­frei zu machen. Dafür sollen Mittel aus dem Bundes­haus­halt locker gemacht werden, so der Arbeitsminister.

Heil beton­te den Stellen­wert der finan­zi­el­len Hilfen in der aktuel­len Krisen­si­tua­ti­on. «Es ist vernünf­tig, dass man nicht in eine Krise hinein spart», sagte der 47-Jähri­ge. Weltweit werde der deutsche Ansatz zur Krisen­be­wäl­ti­gung «eher kopiert und bewundert».