Die Politik rät zu Corona-Urlaub in Deutsch­land. Doch das ist teils nicht so leicht. Wo man hinfah­ren und übernach­ten kann, wo Quaran­tä­ne gilt, ist vieler­orts unter­schied­lich. Nun gibt es erste Klärungen.

Das Verbot gelte bundes­weit, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin aus Teilneh­mer­krei­sen nach einer Schalt­kon­fe­renz der Chefs der Staats­kanz­lei­en der Länder mit Kanzler­amts­chef Helge Braun (CDU). Darin sollte es angesichts teils unter­schied­li­cher Regelun­gen um einen einheit­li­chen Rahmen gehen.

Bayerns Minis­ter­prä­si­dent Markus Söder (CSU) teilte für sein Land mit, dass Urlau­ber aus inner­deut­schen Corona-Hotspots ohne negati­ven Corona-Test von diesem Donners­tag an nicht mehr in bayeri­schen Hotels und Gaststät­ten übernach­ten dürfen.

Das Beher­ber­gungs­ver­bot soll demnach für Reisen­de aus Gebie­ten mit mehr als 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­nern binnen sieben Tagen gelten. Die genau­en Gebie­te müssen noch vom bayeri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um benannt werden.

Söder erklär­te, dies bedeu­te «eine Testpflicht de facto für Urlau­ber, die aus Risiko­ge­bie­ten nach Bayern kommen». Denn wer einen aktuel­len, negati­ven Corona-Test vorwei­sen kann, darf auch weiter­hin in Hotels in Bayern übernach­ten. Tests müssen Reisen­de aber in der Regel aus eigener Tasche bezah­len, wenn sie keine Krank­heits­an­zei­chen haben.

Der SPD-Gesund­heits­exper­te Karl Lauter­bach erklär­te, inner­deut­sche Testpflich­ten und Beher­ber­gungs­ver­bo­te seien wenig sinnvoll. «Wir werden bald so viele betrof­fe­ne Regio­nen haben dass die Regel kaum umsetz­bar, geschwei­ge denn kontrol­lier­bar ist.» Zudem müssten Angebo­te in Deutsch­land erhal­ten bleiben, gerade um zu verhin­dern, dass Deutsche in auslän­di­sche Hochri­si­ko­re­gio­nen reisen.

Wegen Quaran­tä­ne­auf­la­gen für Einrei­sen­de aus einigen Kommu­nen und Berli­ner Stadt­be­zir­ken mit hohen Infek­ti­ons­zah­len war zuletzt vor allem Schles­wig-Holstein in die Kritik geraten. Auch die Regelung in Rhein­land-Pfalz wirkt ähnlich. Beide Landes­re­gie­run­gen zeigten sich kompro­miss­be­reit, zu einem bundes­weit einheit­li­chen Rahmen zu kommen.

Kanzler­amts­chef Braun hatte ein gemein­sa­mes Vorge­hen von Bund und Ländern angemahnt. Bei Zweifeln, dass in manchen Gebie­ten alles Erfor­der­li­che getan werde, verste­he er, dass Länder mit niedri­gem Infek­ti­ons­ge­sche­hen versuch­ten, sich vor einer Ausbrei­tung zu schüt­zen, sagte Braun der «Bild» (Mittwoch). «Das ist nachvoll­zieh­bar, aber kann nur eine Behelfs­maß­nah­me sein, die ihrer­seits viele Proble­me hervorruft.»

Zentra­les Krite­ri­um beim Krisen­ma­nage­ment ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwel­le stuft die Bundes­re­gie­rung auch andere Staaten als «Risiko­ge­bie­te» für deutsche Urlau­ber ein. Im Inland haben Bund und Länder verein­bart, dass ab dieser Marke in «beson­ders betrof­fe­nen Gebie­ten» örtli­che Gegen­maß­nah­men ergrif­fen werden.