STUTTGART/ROTTENBURG (dpa/lsw) — Laien­theo­lo­gen erhal­ten in der Diöze­se Rotten­burg-Stutt­gart die Erlaub­nis zum Taufen. Die Kirchen­ge­mein­de- und Pasto­ral­rä­te vor Ort sollen nun bis Ostern entschei­den, ob die Taufe von den Pasto­ral- und Gemein­de­re­fe­ren­tin­nen und ‑referen­ten übernom­men werden soll. Dies sei ein Schritt hin zu mehr Gleich­be­rech­ti­gung in der katho­li­schen Kirche, hieß es. Den Anstoß dazu gab ein Frauen­fo­rum, das vom Diöze­san­rat im April 2021 organi­siert worden war. Im Frühherbst 2023 finden dann die Beauf­tra­gun­gen in zentra­len Feiern durch die Diöze­san­lei­tung statt.

Grund­la­ge der Neure­ge­lung ist ein Dekret von Bischof Gebhard Fürst, das Anfang Novem­ber in Kraft tritt. Als Bischof hat er vom Kirchen­recht her die Möglich­keit, die Taufhand­lung auch an Menschen zu übertra­gen, die nicht das Weihe­amt inneha­ben, erläu­ter­te Weihbi­schof Matthä­us Karrer am Donners­tag in Stutt­gart laut Mitteilung.

Im Normal­fall wird die Taufe durch einen Pries­ter oder Diakon gespen­det. Mittler­wei­le dürfen wegen des Pries­ter­man­gels mancher­orts aber auch Laien­theo­lo­gen wie Pasto­ral- oder Gemein­de­re­fe­ren­ten taufen, wenn sie beispiels­wei­se die Taufvor­be­rei­tung vollzo­gen haben. Dies ist aber die Ausnah­me und geht nur mit einer beson­de­ren bischöf­li­chen Beauftragung.